Gutachten: Gefundener Tierkadaver ist definitiv ein Wolf
Das vor zwei Wochen am Rande der Autobahn A5 südwestlich von Lahr überfahren aufgefundene Tier war tatsächlich ein Wolf. Das zeigen die jetzt vorliegenden Ergebnisse der DNA-Untersuchung des Forschungsinstituts Senckenberg im hessischen Gelnhausen.
"Die ersten Untersuchungen bestätigen, dass das aufgefundene Tier ein Wolf der alpinen Population war", sagte Naturschutzminister Alexander Bonde am Montag in Stuttgart. Vertiefte Untersuchungen müssten nun zeigen, ob der Wolf aus der Schweiz oder aus Frankreich eingewandert sei. Auch Untersuchungen unter anderem zur Altersbestimmung und zum Gesundheitszustand laufen derzeit nach Angaben des Ministeriums noch.
Ende Juni hatten Arbeiter der Straßenmeisterei einen Tierkadaver am Rand der Autobahn A5 südwestlich von Lahr gefunden. "Äußerlich spricht alles dafür, dass es sich um einen Wolf handelt", sagte damals bereits der Wildbiologe Micha Herdtfelder von der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) Baden-Württemberg im Gespräch mit der Mittelbadischen Presse. Nun bestätigt das Gutachten der Spezialisten bei der Frankfurter Senckenberg Gesellschaft für Naturkunde die Einschätzung des Experten. Bei dem aufgefundenen Tierkadaver handelt es sich um einen Wolf.
Handlungsleitfaden Wolf
Baden-Württemberg ist nach Angaben des Ministeriums auf einzelne zuwandernde Wölfe gut vorbereitet. Das stelle der Handlungsleitfaden Wolf sicher. Der Leitfaden, den eine Arbeitsgruppe im Auftrag des Landes erstellt hat, legt für den Fall des Auftretens von Wölfen in Baden-Württemberg einen Maßnahmenkatalog und Handlungsroutinen fest.
„Das Land wird jetzt als nächsten Schritt – so wie es der Handlungsleitfaden Wolf vorsieht – die Koordinationsgruppe Wolf einberufen und diese über die Untersuchungsergebnisse informieren und auf dem Laufenden halten“, sagte Bonde weiter. In der Koordinationsgruppe Wolf sind neben den zuständigen Naturschutzbehörden auch Naturschutz-, Jagd- und Landnutzerverbände vertreten.
Der Wolf
Der Wolf unterliegt internationalen Artenschutzbestimmungen sowie als streng geschützte Art den Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes. In Ost- und Norddeutschland, in Italien und in der Schweiz haben sich Wölfe mittlerweile etabliert. Auch für die Vogesen konnte die Anwesenheit von Wölfen bestätigt werden. Es war eine Frage der Zeit, dass auch in Baden-Württemberg einzelne Wölfe auftauchen.
Der Handlungsleitfaden Wolf
Der Leitfaden beschreibt den rechtlichen und administrativen Handlungsrahmen und regelt Zuständigkeiten, Kommunikationswege, Handlungsroutinen sowie das Monitoring. Darüber hinaus stellt er Parameter zur Einschätzung verschiedener Wolfsverhaltensweisen in Bezug auf die Gefährlichkeit für den Menschen dar und leitet hieraus Handlungsempfehlungen ab. Ergänzt wird der Leitfaden durch Aussagen zum Schadensausgleich im Rahmen eines Ausgleichsfonds Wolf, zu möglichen Präventionsmaßnahmen für den Fall des Auftretens mehrerer Wölfe im Land und Aussagen zur Öffentlichkeitsarbeit.
An der Erarbeitung des Handlungsleitfadens Wolf beteiligt waren Fachleute der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt, der Naturschutzverwaltung sowie Vertreterinnen und Vertreter der Naturschutzverbände, der Jägerschaft und der Landnutzerverbände.