Einen auch dank der Diskussion mit den anderen Ratsfraktionen deutlich formulierten Antrag an die Stadt hat die Freie Liste Zunsweier (FLZ) in jüngster Sitzung eingebracht. Kernthema ist das Zunsweierer Gewerbegebiet „Der Schwarze Haag“, in dessen Kontext den Räten einige Aspekte sauer aufstoßen. Im Antrag werden drei Probleme formuliert, wobei das Gremium insgesamt die Offenburger Bauverwaltung zur Prüfung der Einhaltung gültiger Bau- und Umweltvorschriften aufforderte.
Thema eins ist die „Einhaltung der Anforderungen an das Wasserschutz-Gebiet „III B“. „Der Schwarze Haag“ ist Teil der Schutzzone „III B“ des Wasserschutzgebiets „Kinzigmatt“, woraus sich erhöhte Anforderungen an Nutzer stellen, um die Sicherung des Grundwasserschutzes zu gewährleisten. Als Forderung an die Stadt formulierte FLZ-Sprecherin Annette Masuch-Bayer stellvertretend, Nutzung und Betrieb ansässiger Firmen hinsichtlich Vorgaben für Wasserschutzgebiete zu prüfen. Vor allem solle sichergestellt werden, „dass keine schädlichen Substanzen in das Erdreich gelangen, die die Grundwasser-Versorgung beeinträchtigen“, so Masuch-Bayer.
Einhaltung durchsetzen
Im Austausch mit den anderen Fraktionen wurde der Punkt darum ergänzt, dass die Stadt im Bedarfsfall die Einhaltung durchsetzen solle. Ansatzpunkte sprächen dafür, dass zwei Betriebe gegen die Vorgaben verstießen. Angesichts neuer Bilder, die den Ratsstandpunkt untermauerten, lautete die klare Aussage: „Solch ein Verhalten im Wasserschutzgebiet geht ganz einfach nicht.“
Thema zwei ist die Randbepflanzung, die im Bebauungsplan von 2015 exakt beschrieben und gefordert wird. Deren Einhaltung hatte der Rat in der Vergangenheit mehrfach nachdrücklich eingefordert, was bis heute der Fall sei. Zudem sei dieses Thema zentraler Bestandteil in der Vorbereitung des Ortsentwicklungs-Konzepts (OEK) gewesen, wie die Fraktionen in Erinnerung riefen. Die Stadt wird daher aufgefordert, „die jeweiligen Bepflanzungen der Grundstücke zu überprüfen und gegebenenfalls die im Bebauungsplan vorgeschriebene Bepflanzung zu fordern“, formulierte Annette Masuch-Bayer.
Dritter Dorn im Auge der FLZ-Fraktion ist die Zulässigkeit der Container-Anlage an der nördlichen Ortseinfahrt Zunsweiers. Die Kritik vieler Bürger entzünde sich an der Nutzung des Eckgrundstücks.
Gestapelte Container
Stillgelegte Fahrzeuge seien dort zu begutachten, LKW-Abstellflächen, dauerhaft abgestellte See- und Transport-Container in mehrgeschossiger Ausführung, die teils der Vermietung dienten. Zudem fehle eine passende Bepflanzung. Daher werde die Stadt aufgefordert, die „für dieses Grundstück beantragte Nutzung bezüglich Art, Maß und Sicherheit“ zu prüfen. Den FLZ-Antrag billigte der Ortschaftsrat einstimmig zur Weitergabe an die Stadt Offenburg, schwerpunktmäßig die Bauverwaltung.