Mais, Kürbisse oder Erdbeeren: Saatkrähen verursachen auf Feldern mancherorts große Schäden. Behörden im Südwesten haben reagiert und den Abschuss der geschützten Tiere erleichtert, etwa in Teilen der Rheinebene. Das Jagdgewehr zum Vertreiben der unerwünschten Vögel? Das sorgt weiter für Debatten.

Welche Probleme haben Landwirte mit Saatkrähen?

Die Tiere kommen häufig in Schwärmen, insbesondere Saatgut und junge Pflanzen auf Feldern sind betroffen. Stefan Brudy aus Appenweier baut Mais an, der Landwirt musste bereits nachpflanzen. «Manchmal fressen sie den Keimling, manchmal spucken sie ihn aus», sagt er der Deutschen Presse-Agentur.

Auf seinem Feld im Ortenaukreis sind kleine Bohrlöcher zu sehen, dort haben die Vögel zahlreiche Pflänzchen entfernt. Die Schäden seien zwar lokal, könnten für einen einzelnen Betrieb jedoch sehr hoch sein, bilanzierte das Landesagrarministerium schon im April mit Blick auf Saat- und Rabenkrähen.

Was machen Landwirte?

Brudy setzt am betroffenen Maisfeld einen Schreckschussapparat ein. In unregelmäßigen Abständen knallt es laut, damit sollen die Vögel vertrieben werden. Lange hält der Effekt aber nicht vor: «Wir sind mehrmals täglich auf dem Feld», berichtet Brudy. Anderenorts werden Vogelscheuchen, Reflektoren und Flatterbänder eingesetzt. Über Sonderkulturen wie Salat legen Gemüsebauern auch Hagelnetze.

Wie wird im Südwesten reagiert?

Einige Landkreise erleichtern mit befristeten Ausnahmen gebietsweise das Abschießen von Saatkrähen. Ziel ist es, mit dem Töten einzelner Vögel ganze Schwärme zu vertreiben.

Betroffene Landwirte sollen es mit einer solchen Ausnahmeregelung einfacher haben, da die üblichen Einzelanträge entfallen. Auch mit der Neuerung bleibt der Abschluss der Tiere durch Jagdberechtigte an strikte Regeln gebunden.

Warum ist der Umgang mit Saatkrähen kompliziert?

Die Saatkrähe gehört in Deutschland zu den besonders geschützten Tierarten. Ausnahmen vom grundsätzlichen Tötungsverbot gibt es nur, um große Schäden in der Landwirtschaft zu verhindern. Die Rabenkrähe kann hingegen grundsätzlich im Zeitraum vom 1. August bis zum 15. Februar bejagt werden.

Was sagt ein Jäger aus Südbaden zum Abschuss?

«Das ist ein Riesenaufwand», kritisiert Jäger Nils Arnold in Bad Krozingen (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald). Die Regeln bleiben demnach kompliziert: Die Tiere müssen für den sogenannten Vergrämungsabschuss tatsächlich auf dem betroffenen Feld sein: «Wenn sie auf eine Wiese oder den Grünstreifen nebenan fliegen, dann darf es keinen Abschuss geben», berichtet Arnold. Auch müsse ein Schwarm mit mindestens 20 Tieren unterwegs sein. «Es wird gemacht, weil man auf ein gutes Verhältnis zur Landwirtschaft angewiesen ist.»

Wie schätzt der Jäger die Lage an Ort und Stelle ein?

Der Raum Bad Krozingen südlich von Freiburg ist nach Einschätzung von Arnold ein Hotspotgebiet für die Saatkrähe, die an ihrem hellen Schnabelansatz gut erkennbar ist. Es gebe sehr viele Tiere. «Die Saatkrähe mag in manchen Bereichen europaweit noch gefährdet sein, aber hier ist es das komplette Gegenteil.» Arnold spricht sich für eine landesweite Verordnung aus, um das Vorgehen zu regeln.

Unlängst habe es auf einem Kürbisfeld der Gegend einen Totalschaden gegeben. Die Tiere seien schlau und agil - und deshalb sei es für eine Jägerin oder einen Jäger schwierig, sich ihnen überhaupt zu nähern, sagt Arnold, der bei den Grünen politisch aktiv ist.

Wie lautet die Kritik an den Ausnahmeregelungen?

Der Naturschutzbund (Nabu) Baden-Württemberg äußert Einwände gegen die Ausnahmeregelungen. Bei der sogenannten Allgemeinverfügung, die häufig Flächen zahlreicher Gemeinden umfasse, könne de facto nicht mehr von einer Einzelprüfung gesprochen werden, sagt der Freiburger Nabu-Vorsitzende Ralf Schmidt. Es gebe durchaus Alternativen zu tödlichen Vergrämungen, etwa Hecken und Büschen am Rande von Feldern. «Das mögen die Saatkrähen nicht.» Der Abschuss allein werde das Problem nicht lösen, sagt Schmidt.

dpa/lsw