Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat vor dem Schwurgericht des Landgerichts Offenburg Anklage wegen Mordes gegen Charles K. erhoben. Darüber informiert die Anklagebehörde in einer aktuellen Pressemitteilung. Dem zur Tatzeit 42 Jahre alten Verdächtigen, der die deutsche und französische Staatsangehörigkeit besitze, wird vorgeworfen, am späten Nachmittag des 11. Februar dieses Jahres eine 37-jährige Frau getötet zu haben. Nach früheren Angaben des Polizeipräsidiums Offenburg war die Mutter eines Kleinkindes zum Tatzeitpunkt schwanger.
30 Messerstiche
In einem Hinterhof nahe der Unionrampe in Offenburg soll K. laut aktueller Mitteilung mit einem Messer über 30 Mal auf die Psychotherapeutin eingestochen haben, als sie sich auf den Heimweg von der Praxis machte. Die Getötete hatte den Angeschuldigten in der Vergangenheit behandelt. Die Staatsanwaltschaft sieht nach dem Ergebnis der Ermittlungen das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an, weil die Getötete im Moment der Tat den Angriff nicht habe kommen sehen. Darüber hinaus geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Angeschuldigte aus niedrigen Beweggründen gehandelt hat. Er soll die Getötete für seine aus seiner Sicht unbefriedigende Lebenssituation verantwortlich gemacht haben und habe sich hierfür an ihr rächen wollen.
Schon einmal getötet
Das Schwurgericht des Landgerichts habe nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung von Terminen zur Hauptverhandlung zu entscheiden. Im Falle seiner Verurteilung drohe dem Angeklagten, der sich seit seiner Festnahme im Februar in Untersuchungshaft befinde, eine lebenslange Freiheitsstrafe. In Frankreich saß er nach Polizeiangaben bereits für elf Jahre im Gefängnis, weil er einen Nachbarn getötet hatte. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gelte die Unschuldsvermutung.