Insgesamt elf Betriebe und 60 Personen wurden laut Polizei am Abend des 18. Mai durch Offenburger Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit geprüft. Bei der Prüfung eines Restaurants in Gutach (Schwarzwaldbahn) trafen die Beamten einen albanischen Arbeitnehmer an, der weder einen notwendigen Aufenthaltstitel noch die erforderliche Arbeitserlaubnis hatte. Das Hauptzollamt Lörrach ermittelt nun wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthalts sowie des Verdachts der unerlaubten Arbeitsaufnahme.

Überzahlung von Sozialleistungen

Ein weiterer Arbeitnehmer gestand den Beamten des Hauptzollamts Lörrach, dass er Sozialleistungen bezieht. Er habe die Arbeitsaufnahme beim zuständigen Leistungsträger jedoch nicht angezeigt. Sollten die Ermittlungen eine Überzahlung von Sozialleistungen bestätigen, erwartet den Mann ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betrugs.

Der Arbeitgeber hat für beide Männer keine Meldung zur Sozialversicherung abgegeben. Zudem erfolgte keine Sofortmeldung. Ihn erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt und der unerlaubten Beschäftigung von Ausländern. Außerdem wird ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen die Sofortmeldepflicht eingeleitet.

Sofortmeldepflicht nicht eingehalten

In einem Wolfacher Betrieb trafen die Zöllner einen irakischen Arbeitnehmer an, der ebenfalls keinen deutschen Aufenthaltstitel und keine Arbeitserlaubnis vorlegen konnte. Auch ihn erwarten Ermittlungen wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthalts sowie der unerlaubten Arbeitsaufnahme. Zudem war die zuständige Ausländerbehörde wegen eines Verstoßes gegen das Asylverfahrensgesetz an dem Aufenthaltsort des Mannes interessiert. Die Behörde hatte ihn bereits zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Die Zöllner stellten deshalb den derzeitigen Aufenthaltsort des Irakers noch vor Ort fest.

Auch gegen seinen Arbeitgeber ermittelt der Zoll nun wegen des Verdachts der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt sowie der unerlaubten Beschäftigung von Ausländern. Wegen fehlender Meldung zur Sozialversicherung sowie unterlassener Sofortmeldung erwartet ihn – ebenso wie einen weiteren Gastronom aus Wolfach – ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen die Sofortmeldepflicht.

red/jh