Die Bundesregierung bereitet einen Gesetzentwurf vor, der die Einstufung von Staaten als sogenannte sichere Herkunftsländer vereinfachen soll. Wie der «Tagesspiegel» berichtet, wird eine Verabschiedung im Kabinett an diesem Mittwoch angestrebt. Konkret geht es darum, dass die Regierung Herkunftsländer von Asylbewerbern künftig per Rechtsverordnung entsprechend einstufen können soll und damit ohne Zustimmung des Bundesrats. Gilt ein Land als sicher im Sinne des Gesetzes, dann bedeutet dies, dass dort die politischen Verhältnisse vermuten lassen, dass es dort keine politische Verfolgung oder unmenschliche Behandlung oder Bestrafung gibt.
Bamf lehnt Anträge in der Regel ab
Asylanträge von Menschen, aus den als sichere Herkunftsstaaten geltenden Ländern lehnt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in der Regel als offensichtlich unbegründet ab. Dies schließt die Anerkennung eines Schutzstatus im Einzelfall aber nicht aus. Abgelehnte Antragsteller können jedoch leichter und schneller abgeschoben werden.
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD heißt es, zuerst sollten Algerien, Indien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden. Entsprechende Initiativen waren in den vergangenen Jahren im Bundesrat am Widerstand von Ländern mit Regierungsbeteiligung der Grünen und der Linken gescheitert.
Als sichere Herkunftsländer gelten in Deutschland aktuell neben den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Albanien, Bosnien-Herzegowina, Ghana, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Senegal, Serbien, Georgien und Moldau. Die Einstufung soll irreguläre Migration aus diesen Staaten verringern.