Vier Beamte des Polizeireviers Haslach haben anlässlich der Osterfeiertage den Parkplatz an der B33 zwischen Haslach und Hausach ins Visier genommen und dort die vorgeschriebenen Ruhezeiten von Lastwagenfahrern überprüft, informierte die Polizei in einer Pressemitteilung.

Seit Karsamstag parkten laut Mitteilung der Polizei neun Sattelzüge aus dem europäischen Ausland auf dem Parkplatz. Bei den entsprechenden Vorbeobachtungen am Samstag und Sonntag sei bereits feststellbar gewesen, dass die Fahrer ihre Ruhezeiten in den Fahrzeugen verbrachten. Dies sei jedoch ab einer bestimmten Stundenzahl sowohl nach deutschem als auch nach europäischem Recht verboten, um auch tatsächlich eine Erholung der Fahrer an den freien Tagen zu gewährleisten.

Verdacht bestätigt

Die Kontrolle am Ostermontag habe den Verdacht weitestgehend bestätigt. Von den neun Sattelzügen habe einer verderbliche Lebensmittel befördert. Der Lenker habe seine Fahrt vor Erreichen der problematischen Stundenzahl fortgesetzt.

Der Fahrer eines weiteren Sattelzugs habe in der Nacht auf Montag ordnungswidrig seine Fahrt trotz Feiertagsfahrverbot fortgesetzt. Bei der Überprüfung der verbleibenden sieben Fahrzeuge seien alle Daten zur Ahndung erhoben und die Weiterfahrt sei bis zur Erbringung einer Sicherheitsleistung durch die jeweiligen Unternehmer untersagt worden. Zwei Unternehmensverantwortliche hätten jeweils einen Betrag von knapp 3000 Euro direkt vor Ort bezahlt.

Der Parkplatz, auf dem die Kontrolle erfolgte, biete weder entsprechende sanitäre Einrichtungen noch die erforderliche Ruhe durch den Lärm der angrenzenden Bundesstraße. Die im vorliegenden Fall angewandte Rechtsvorschrift gelte dem Schutz der Fahrer. Der Fokus der Sanktionierungen sei daher auf die verantwortlichen Fuhrunternehmer gerichtet worden. Über eine mögliche Ahndung der Fahrerverstöße entscheide im Nachgang das Bundesamt für Logistik und Mobilität.