Ein ehemaliger Asia Restaurantbetreiber aus der Ortenau wurde im Januar durch das Amtsgericht Lörrach zu einem Bußgeld von rund 22.000 Euro verurteilt. Der Gastwirt hatte zwei Beschäftigte deutlich unter dem gesetzlichen Mindestlohn bezahlt und ihnen, Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach zufolge, rund drei Euro Stundenlohn zu wenig ausgezahlt. Der eine Arbeitnehmer wurde über zehn Monate, der andere sogar über 21 Monate auf diese weise entlohnt. Somit entgingen ihnen mehr als 6.700 und 15.000 Euro Lohn.

Gegen ein zunächst vom Fachsachgebiet Ahndung des Hauptzollamts Lörrach verhängtes Bußgeld legte der Restaurantbesitzer Einspruch ein, woraufhin das Amtsgericht Lörrach schließlich in einer Verhandlung Mitte Januar das Bußgeld erneut mit rund 22.000 Euro festgesetzt hat. Die Höhe spiegelt den Betrag der vorenthaltenen Lohnzahlungen wider. Das Urteil ist rechtskräftig.