Gasthaus »Sonne« soll ortsbildprägend bleiben
In einer Stellungnahme befürwortet Baubürgermeister Oliver Martini den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für das ehemalige Gasthaus »Sonne«, der mit einer Erhaltungssatzung kombiniert werden könnte. Insolvenzverwalter Martin Mildenberger ist davon nicht begeistert.
Thomas Schmidt, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Ortschaftsrat Zell-Weierbach, hatte mit einem Schreiben vom 7. Januar an OB Edith Schreiner seine Sorge um die Zukunft des Gasthauses »Sonne« (Foto) in Zell-Weierbach zum Ausdruck gebracht. Baubürgermeister Oliver Martini antwortet nun wie folgt: »Der Bereich um das Gasthaus ›Sonne‹/Obertal ist in der Tat ein gestalterisch sensibler Bereich, unter anderem, da hier noch einige ortsbildprägende und zum Teil denkmalgeschützte Bausubstanz vorhanden ist. Daher wurde dieser Bereich neben anderen auch im Konzeptentwurf des Ortsentwicklungskonzeptes (OEK) Rebland entsprechend benannt.«
Er teile die Sorge um die Zukunft des Hauses, nachdem die bisherige gastronomische Nutzung aufgegeben wurde und die künftigen Eigentumsverhältnisse unklar seien, so Martini. »Da sich nun der Zeitpunkt für die Veräußerung der Liegenschaft konkretisiert hat, werden wir dem Planungsausschuss und dem Gemeinderat vorschlagen, als ersten Schritt den Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans und –falls notwendig – einer Veränderungssperre zu fassen«, heißt es in Martinis Stellungnahme weiter.
Bereits in der Ortschaftsratssitzung am 9. Dezember seien planerische Instrumente zur Erhaltung ortsbildprägender Bausubstanz diskutiert worden. Neben einem Bebauungsplan stelle die Erhaltungssatzung eine geeignete rechtliche Möglichkeit dar. Für die notwendige städtebauliche Begründung einer solchen Satzung liege mit dem aktuellen Konzept des OEK eine erste Grundlage vor. Diese ist laut Martini weiter zu vertiefen und für den Geltungsbereich zu begründen, da durch eine solche Satzung auch Reglementierungen für die Nutzbarkeit von bestehenden Gebäuden und Grundstücken festgelegt werden können.
»Da derzeit noch keine abschließende Aussage über die rechtliche Zulässigkeit und Möglichkeit der städtebaulichen Begründung für den Erlass einer Erhaltungssatzung getroffen werden kann, soll zunächst der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst werden. Dieser könnte dann im Weiteren mit einer Erhaltungssatzung kombiniert werden«, schreibt Martini.
Albert Glatt, CDU-Fraktionsvorsitzender im Offenburger Gemeinderat, nimmt in einem Antrag Stellung zu Martinis Antwort und betont: »Da sich in diesem Bereich Zell-Weierbachs mit dem Verkauf des ehemaligen Gasthauses ›Sonne‹ und einer sehr bald endenden Frist zur Abgabe von Kaufangeboten die Ereignisse förmlich überschlagen, beantrage ich eine ausführliche Information des Planungsausschusses zu Beginn der nächsten Sitzung am 25. Januar.«
Wie Insolvenzverwalter Martin Mildenberger gestern auf OT-Anfrage mitteilte, gibt es am Donnerstag, 28. Januar, einen Besichtigungstermin mit Interessenten vor Ort. »Bisher sind es vier bis sechs Interessenten«, erklärte Mildenberger. Diese können bis Donnerstag, 11. Februar, ihre Kaufangebote für die »Sonne« abgeben, teilte Mildenberger mit, endgültig sei die Frist aber nicht. »Wenn danach noch ein super Angebot kommt, wird das natürlich berücksichtigt«, erklärte der Insolvenzverwalter, der von der neusten Entwicklung nicht begeistert ist. Sie mache das Objekt für Interessenten »unattraktiver«, wenn diese damit rechnen müssen, »ein halbes Jahr darauf zu warten, ob ihre Pläne genehmigt werden« beziehungsweise sich manches Vorhaben aufgrund der Richtlinien nicht realisieren lasse.
Denkmalschutz
Auch der ehemalige »Sonne«-Wirt Joachim Busam hat sich in der Debatte zu Wort gemeldet. Er betont, dass das »im Jahr 1968 angebrachte sogenannte und angeblich ortsbildprägende Fachwerk lediglich eine fünf Zentimeter starke Bretter-Attrappe ist, wie sie als Häuser-Fachwerk nie gebaut worden wäre.
Darüberhinaus war die eigentliche Fachwerkkonstruktion des Gebäudes vorher immer durch einen groben Putz verdeckt und damit weder von innen noch von außen sichtbar.«
Busam verweist auf eine Stellungnahme der Denkmalschutzbehörde im Regierungspräsidium Freiburg aus dem Jahr 2012. »Der historische Dokumentationswert des Gebäudes ist somit stark geschwächt«, steht dort in Bezug auf die Verbretterung.
Und weiter: »Zudem kann man sich bei der vorhandenen geringen Wertigkeit der Bausubstanz kaum entziehen. Deshalb stimmen wir den Planungen des Bauherrn zu unter Verlust der Denkmaleigenschaft.«