Ausgleich beim Hohberger Schmutzwasser
Der Gemeinderat änderte einstimmig und rückwirkend die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung in puncto Niederschlagswasser- und Schmutzwassergebühren zum
1. Januar 2023 sowie zum 1. Januar 2024 und passte die Gebühren an.
Der Hintergrund
Matthias Rök vom Rechnungsamt erläuterte den Hintergrund. Aus dem Jahr 2017 bestehe noch eine Kostenüberdeckung in Höhe von 19.640 Euro. Die fünfjährige Ausgleichsfrist für diese Überdeckung sei bereits verstrichen. Kostenüberdeckungen können nach Ablauf der Ausgleichsfrist noch freiwillig zugutegebracht werden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, diese Kostenüberdeckung zu einem Anteil von 42 Prozent (8249 Euro) in die vorliegende Kalkulation für das Jahr 2023 und zu einem Anteil von 58 Prozent (11.391 Euro) in die vorliegende Kalkulation für das Jahr 2024 einzustellen und somit vollständig auszugleichen.
Aus dem Jahr 2018 besteht laut Rök noch eine Kostenüberdeckung in Höhe von 21.698 Euro, die bis Ende 2023 ausgleichspflichtig ist. Der Gemeinderat beschloss, diese Kostenüberdeckung in das Jahr 2023 einzustellen und somit vollständig auszugleichen. Aus dem Kalkulationsjahr 2019 bestehe noch eine Kostenüberdeckung in Höhe von 19.719 Euro, die bis Ende 2024 ausgleichspflichtig ist. Der Gemeinderat beschloss, diese Kostenüberdeckung in das Jahr 2024 einzustellen und somit vollständig auszugleichen.
Die Gebühren
Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Abwassergebühren rückwirkend für das Jahr 2023 wie folgt festgesetzt: Schmutzwassergebühr 1,69 Euro/Kubikmeter, Niederschlagswassergebühr 0,28 Euro/Quadratmeter
Außerdem werden die Abwassergebühren für das Jahr 2024 so festgesetzt:
Schmutzwassergebühr 1,69 Euro/Kubikmeter
Niederschlagswassergebühr 0,26 Euro/Quadratmeter
Matthias Rök sagte in der Sitzung, der Bericht der Gemeindeprüfanstalt (GPA) habe viel Arbeit nach sich gezogen. Der Eigenbetrieb dürfe keine Gewinne machen, der Überschuss würde dem Haushalt zugeführt. 30.000 Euro sind zu viel eingenommen.