Die geplanten Änderungen in der Friedhofssatzung fanden in der Neumühler Ortschaftsratssitzung am Donnerstag allgemein Zustimmung. Lediglich bei den muslimischen Bestattungen gab es noch Klärungsbedarf. Wie mehrfach berichtet, soll es zukünftig Grabfelder für muslimische Bestattungen geben: Die Verstorbenen werden nicht in einem Sarg, sondern in einem Tuch beerdigt. Auch in Neumühl kam die Frage auf, warum nicht auch Nicht-Muslime diese Bestattungsart wählen dürfen und ob gemischt-religiöse Paare dann nicht in einer gemeinsamen Grabstätte liegen können.
„Nach der Landesordnung ist eine Sargbestattung die Regel, aber es gibt Ausnahmen“, sagte Reiner Denz. „Für Muslime wird es dann wohl eine solche Ausnahme geben.“ Wolle man diese Regelung weiter öffnen, müsste das wahrscheinlich auf Landesebene geschehen.
Getrennte Beerdigung
Ortsvorsteher Horst Heitz berichtete, dass in muslimischen Ländern Frauen und Männer ohnehin getrennt bestattet werden, weshalb sich die Frage „wer liegt wo mit wem“ dort gar nicht stelle. Denz warf zudem die Frage auf, ob es überhaupt ein gesondertes muslimisches Grabfeld geben müsse: „Muss man das überhaupt trennen?“, fragte er.
Im März kommt die Friedhofssatzung in den Gemeinderat. Bis dahin müsse noch geklärt werden, wie es mit der Liegezeit auf dem muslimischen Grabfeld gehandhabt werden soll – während bei uns die Gräber nach einer gewissen Zeit abgeräumt werden, ist Derartiges in der muslimischen Begräbniskultur nicht vorgesehen, erläuterte Heitz.