Um eine neue 30er-Zone ging es am Montag im Bezirksbeirat. Hintergrund war die Gesetzänderung im Straßenverkehrsrecht, die im Oktober in Kraft trat. Jörg Münch (Frauenliste/Grüne) machte daher den Vorschlag, eine Tempo-30-Regelung in der Oberkircherstraße erneut zu prüfen. Wie die Verkehrsschau am 7. März zeigte, sei dies nun möglich, informierte Skadi Förster, die stellvertretende Bauamtsleiterin. Demnach können 30er-Zonen auch als Lückenschluss angeordnet werden, ohne dass eine qualifizierte Gefahrenlage vorliegt.
Dabei kam die Idee auf, auch den Eckweg am Ortseingang von Zusenhofen kommend, auf 30 km/h zu reduzieren, erklärte Förster. Jule Funken (Frauenliste/Grüne) und Münch begrüßten das, da der Eckweg mit Schule und Halle eine vor allem für Kinder gefährliche Straße sei. In der Abstimmung über Tempo 30 in der Oberkircherstraße und im Eckweg gab es eine Gegenstimme.
Variante steht jetzt fest
Des Weiteren entschied sich der Rat zum Thema Bebauungsplan Blaulichtzentrum für eine der beiden vorgeschlagenen Varianten. Mit einer Gegenstimme votierten die Räte für die Variante, die den Wirtschaftsweg einbezieht. Der Gemeinderat hatte im Dezember den Vorentwurf zum Bebauungsplan gebilligt und die frühzeitige Beteiligung beschlossen. Die Ergebnisse von Letzterem seien aktuell noch nicht ausgewertet. Zunächst müsse man sich für eine der beiden Planvarianten entscheiden, erklärte Förster.
Variante A sieht die Einbindung des westlichen Wirtschaftsweges vor. Dies habe den Vorteil, dass man so zwölf Stellplätze mehr erreichen würde. Außerdem gäbe es keinen Begegnungsverkehr beim Ein- und Ausfahren. Variante B sieht keine Einbindung des Weges vor. Wie damals in der Sitzung beschlossen, ging man hinsichtlich der Variante ergebnisoffen in die frühzeitige Beteiligung. Im Rahmen der Anhörung ging hierzu lediglich seitens des Landwirtschaftsamtes einer Stellungnahme ein. Diese besagt, dass beide Varianten möglich sind.
Für Variante A sprachen sich die Frauenliste/Grünen, die Freien Wähler und die CDU aus. Lediglich die SPD stimmte dagegen. Zwölf Parkplätze mehr sei ein Wort, befand Fritz Langenecker (FW). Auch Clemens Sauer (CDU) sprach sich für die Nutzung des Wirtschaftsweges aus, aber ohne Ampel. So geht man nun mit einer Gegenstimme mit Variante A ins weitere Verfahren.
Am Rande
Fischereirecht neu vergeben
Ein weiteres Thema war die Neuverpachtung der Fischgewässer. Der Pachtvertrag für das Fischereirecht für die Gewässer Neugraben, Steinbrunnengraben, Siebenbrunnengraben und Schwarzer Graben endete bereits zum Dezember 2023. Danach konnte kein neuer Pächter gefunden werden, wie Dietmar Brudsche vom Bauamt erklärte. Im Januar bewarb sich der bisherige Pächter Bruno Vollmer erneut mit Roland Keller. Beide wollen künftig gemeinsam das Fischgewässer pachten und erhielten dafür grünes Licht.
Das Fischereirecht besitzt eine Gesamtwasserfläche von 8780 Quadratmeter. Der Pachtpreis über 68 Euro bleibt aus Gründen, wie Rückgänge der Fangergebnisse durch vermehrte Fressfeinde und die Auswirkungen des Klimawandels, unverändert. Die Verwaltung empfahl dem Bezirksbeirat, den Pachtvertrag mit kleinen Anpassungen nach dem Mustervertrag der Fischereibehörde für die Dauer von 12 Jahren abzuschließen. Weiter solle man sich Gedanken machen, ob man in Zukunft auch den Wannenbach dazunimmt, schlug Clemens Sauer (CDU) vor. Der Verpachtung an die beiden Interessenten stimmte der Rat zu.⇒str