Der Bundestag hat einige Schutzregeln für besonders wichtige Kulturgüter gelockert. So dürfen Museen solche Ausstellungsstücke nicht mehr nur fünf, sondern bis zu zehn Jahre ins Ausland verleihen. Eine entsprechende Novelle des Kulturschutzgesetzes erhielt im Bundestag am späten Abend eine große Mehrheit, muss jetzt aber auch noch vom Bundesrat gebilligt werden.

Die Gesetzesänderung, mit der auch EU-Recht umgesetzt wird, geht noch auf die Vorgängerregierung zurück. Durch das vorzeitige Ende der Ampel-Koalition schaffte es der Entwurf der damaligen Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) nicht mehr in den Bundestag, wurde jetzt aber von ihrem Nachfolger Wolfram Weimer auf den Weg gebracht.

Durch eine Fülle von Einzelmaßnahmen soll der Schutz von Kulturgütern einfacher und unbürokratischer werden. Unter anderem fallen Nachweispflichten für Kunsthändler weg. Auch die internationale Zusammenarbeit zwischen Museen, Archiven und Bibliotheken soll erleichtert werden. Lediglich für archäologisches Kulturgut werden die bisherigen strengen Vorgaben beibehalten.

dpa