Zukünftig wieder zum Arzt?

Lindner will Ende telefonischer Krankschreibung – Hausärzte widersprechen

Rebecca Hanke
Lesezeit 4 Minuten
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14. September 2024
Finanzminister Christian Lindner will die telefonische Krankschreibung wieder abschaffen.

Finanzminister Christian Lindner will die telefonische Krankschreibung wieder abschaffen. ©Foto: dpa/Philip Dulian

Krankmeldung per Telefon, das soll auch Bürokratie sparen. Doch der Krankenstand steigt - die Regierung sieht sich zum Handeln gezwungen.

Der Hausärzteverband hat die Forderung von Finanzminister Christian Lindner (FDP) nach einem Ende der telefonischen Krankschreibung kritisiert. Man könne die Äußerungen nicht nachvollziehen, sagte der Vorsitzende Markus Beier der Deutschen Presse-Agentur. Die Einführung der Regelung sei medizinisch und versorgungspolitisch eine absolut richtige und sinnvolle Entscheidung gewesen. Unterstellungen, die Menschen würden sich damit einen schlanken Fuß machen, könnten aus der täglichen Arbeit nicht bestätigt werden.

Lindner hatte am Donnerstag bei einer Veranstaltung in Berlin gesagt: „Man wird für die Krankmeldung zukünftig wieder zum Arzt gehen müssen und das nicht einfach nur telefonisch erledigen können.“ Er wolle niemandem vorwerfen, die Regelung auszunutzen. Es gebe aber leider „eine Korrelation zwischen dem jährlichen Krankenstand in Deutschland und der Einführung der Maßnahme, die als guter Bürokratieabbau gedacht war“.

Telefonische Krankschreibung entlaste „in den extremen Infektmonaten“

Verbandschef Beier warnte dagegen vor der Gefährdung einer Regelung, „die unsere Praxen wie auch unsere Patientinnen und Patienten gerade in den extremen Infektmonaten entlastet und eine der wenigen politischen Maßnahmen ist, die aktuell wirklich Bürokratie reduziert.“ Es sei bekannt, dass sich die gestiegene Zahl der Krankschreibungen in großen Teilen auf die elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zurückführen lasse. Dadurch würden nun auch Krankschreibungen erfasst, die die Kassen früher nie erreicht hätten. 

{"@context":"http://schema.org","@type":"VideoObject","name":"Das muss man zur telefonischen Krankschreibung wissen","description":"Patienten sollen sich bei leichten Erkrankungen wieder telefonisch krankschreiben lassen können. Sie können bei einem Telefonat mit dem Arzt ihre Symptome schildern. Der Arbeitgeber fragt die AU bei den Kassen ab. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen (GBA) am 7. Dezember beschlossen. Die Regelung gilt ab. Die Ärzte begrüßen das. \n\nWie wird Missbrauch verhindert? \nUm den Missbrauch zu verhindern, wird eine Beschränkung eingeführt: Nur Patienten, die der Praxis persönlich bekannt sind, können die telefonische Krankschreibung nutzen. Für welche Krankheiten gilt das? Die telefonische Krankschreibung soll möglich sein für leichte Erkrankungen wie etwa: Erkältungen, Menstruationsbeschwerden, Migräne oder auch Magen-Darm-Erkrankungen. \n\nFür wie lange kann man sich krank schreiben lassen? \nMan kann sich einmalig für fünf Tage am Telefon krank schreiben lassen. Ist man anschließend weiter krank, muss man die Praxis persönlich aufsuchen. Diese Regelung soll Missbrauch durch unwillige Arbeitnehmer verhindern. \n\nWas ist mit Folgekrankschreibungen? Wenn die ursprüngliche Krankschreibung auf Basis eines persönlichen Untersuchung erfolgte, dann kann man weitere Krankschreibung auch telefonisch erhalten. \n\nWas gilt für Videosprechstunden? \nPatienten können sich schon jetzt und auch weiterhin per Videosprechstunde krank schreiben lassen. Allerdings müssen sie auch dafür in der Praxis persönlich bekannt sein, dann ist eine erstmalige Krankschreibung für bis zu sieben Tage möglich. \n\nBraucht man die Versichertenkarte noch? \nJa. Man muss einmal im Quartal seine Gesundheitskarte vorlegen. Damit kann man Dienstleistungen der Praxis nutzen. Was ist mit Rezepten? Die Entscheidung kann auch dem E-Rezept Schwung geben. „Wer telefonisch krank geschrieben wird, kann auch das elektronische Rezept auf diesem Weg erhalten“, sagt Thomas Preis, Chef des Apothekerverbands Nordrhein.","thumbnailUrl":"https://isthumbs.glomex.com/dC1jNDVpd2w5dzg2azkvMjAyNC8wOC8yNy8wNy8yN18zOV82NmNkN2ZlYjNlNGEzLmpwZw==/profile:player-960x540","duration":"PT2M46S","uploadDate":"2024-08-27T07:27:00.000Z","contentUrl":"https://video-websearch-indexing.mes.glomex.cloud/0763ba/v-cy5rin14v781.mp4","embedUrl":"https://player.glomex.com/integration/1/iframe-player.html?integrationId=2zh3y5k2d2j59l8ghi&playlistId=v-cy5rin14v781","provider":{"@type":"Organization","name":"glomex GmbH","logo":{"@type":"ImageObject","url":"https://player.glomex.com/logo_v@2x.png","width":136,"height":146}}}

Die Möglichkeit, sich per Telefon krankschreiben zu lassen, war in der Corona-Pandemie eingeführt worden. Im Dezember 2023 beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken eine dauerhafte Regelung.

Voraussetzungen für eine telefonische Krankschreibung

  • Patientin oder Patient muss persönlich bekannt sein.
  • Es ist notwendig, sich telefonisch zu verifizieren.
  • Videosprechstunde aus technischen oder anderen Gründen nicht möglich
  • Krankheit darf keine schweren Symptome verursachen
  • Arzt entscheidet über die Notwendigkeit einer persönlichen Untersuchung

Im Zuge ihrer Wachstumsinitiative für die Wirtschaft hat die Bundesregierung wegen des erhöhten Krankenstands eine Überprüfung der Maßnahme vereinbart.

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