Der Gemeinderat hat am Mittwoch Änderungen in der Friedhofsatzung beschlossen (wir berichteten am Freitag). In einer Pressemitteilung informiert sie über weitere Neuerungen – außer der künftigen Möglichkeit der Tuchbestattung und der Möglichkeit, Erdgräber künftig bis zur Hälfte abdecken zu können (wir berichteten). So wird etwa auch die Pflicht zur Bepflanzung von zwei Dritteln auf einen geringen Anteil reduziert.

Eine weitere Neuheit ist die Möglichkeit, QR-Codes auf Grabmalen oder Grabgestaltungen anzubringen. Diese digitale Ergänzung bietet den Angehörigen die Chance, mehr über die verstorbene Person zu teilen, sei es durch Fotos, Texte oder Audio- und Videobotschaften – vorausgesetzt, der Inhalt wahrt die Würde des Friedhofs.

Zusätzlich gibt es Anpassungen bei der Standfestigkeit von Grabmalen sowie Änderungen bei der Regelung von Fehl- oder Totgeburten, die nun ohne Einschränkungen beigesetzt werden können. Außerdem gehört künftig recyceltes Aluminium zu den Materialien, aus denen Grabmale und Grabausstattungen bestehen dürfen.

Angesichts der besonderen Anforderungen des Klimawandels hat Kehl bereits vor drei Jahren damit begonnen, sich mit der Einführung nachhaltiger Mustergräber einem besonders zukunftsorientierten Projekt zu widmen. Hierbei werden heimische, standortgerechte und pflegeleichte Pflanzen verwendet, die nicht nur dem ökologischen Gedanken dienen, sondern auch dem Schutz der Biodiversität.

Finanzielle Belastung

Bienenfreundliche Stauden mit einer Lebensdauer von bis zu 30 Jahren zeigen den Weg in eine klimafreundliche und nachhaltig gepflegte Grabkultur. Weiterhin wird auf die Verwendung ökologisch und fair gehandelter Produkte und Materialien geachtet sowie auf die Verwendung von torffreier Erde. All diese Maßnahmen senken den ökologischen Fußabdruck und die finanzielle Belastung der Angehörigen.