Zoll kontrolliert sechs Gastronomiebetriebe in der Ortenau
In einem Restaurant in der Kehler Innenstadt konnte der Zoll ein aserbaidschanischer Staatsangehöriger ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel antreffen. Da er weder einen Pass, noch weitere Einreisedokumente vorweisen konnte, erwartet ihn nun ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise sowie des unerlaubten Aufenthalts.
Unerlaubte Beschäftigung von Ausländern
In einem weiteren Kehler Gastronomiebetrieb wurde eine Arbeitnehmerin angetroffen, für die zuvor durch die Arbeitgeberin weder eine Sofortmeldung, noch eine Meldung zur Sozialversicherung abgegeben wurde. Die Arbeitgeberin erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der Verletzung der Sofortmeldepflicht. Das teilt das Hauptzollamt weiter mit.
In einem Schnellimbiss in Appenweier wurde weiterhin ein afghanischer Staatsbürger angetroffen, während dieser seiner Arbeit in der Küche nachging.
Die Tätigkeit wurde ihm jedoch von der Ausländerbehörde nicht gestattet. Somit müssen sich er sowie sein Arbeitgeber wegen der unerlaubten Erwerbstätigkeit beziehungsweise der unerlaubten Beschäftigung von Ausländern verantworten. Erschwerend kommt hinzu, dass auch für diesen Arbeitnehmer keine Sofortmeldung abgegeben wurde.
Risiko für Schwarzarbeit
Das Gaststättengewerbe stellt eine von elf Branchen dar, in der ein erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit besteht. Das teilt das Hauptzollamt mit.
Deswegen haben Arbeitgeber in diesen Branchen für beschäftigte Personen spätestens bei deren Arbeitsaufnahme eine Sofortmeldung zur Sozialversicherung abzugeben.