Urteil gegen Yves R. wegen Geiselnahme ist rechtskräftig
Das Urteil gegen den Oppenauer Yves R. ist rechtskräftig – der Bundesgerichtshof bestätigte die Auffassung des Offenburger Landgerichts, wonach der Angeklagte unter anderem wegen Geiselnahme für drei Jahre in Haft muss.
Der als „Waldläufer von Oppenau“ bekannt gewordene Yves R. ist rechtskräftig verurteilt, wie das Landgericht Offenburg am Dienstag mitteilte.
Demnach hat der Bundesgerichtshof die Revision von R.s Verteidigung als unbegründet verworfen. Diese hatte Widerspruch eingelegt, da sie mit dem Vorwurf der Geiselnahme nicht einverstanden war. Der Angeklagte hatte im Juli 2020 bei der Kontrolle einer von ihm illegal bewohnten Waldhütte in Oppenau vier Polizisten entwaffnet und war mit deren Dienstwaffen in den Wald geflohen. Fraglich war aus Sicht seiner Anwälte, ob die wenigen Momente, in denen die Polizeibeamten von dem Mann mit der Waffe bedroht worden waren, als Geiselnahme gewertet werden können. Der Bundesgerichtshof sagt ja – und schließt sich damit der Auffassung des Landgerichts an.
Yves R. war am 19. Februar – unter anderem wegen Geiselnahme – zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Seine fünf Tage lange Flucht durch den Oppenauer Wald im Sommer 2020 hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt.
Geiselnahme im minderschweren Fall
Ob es sich um eine Geiselnahme handelte, wurde im Prozess gegen Yves R. mehrfach behandelt. Richter Wolfgang Kronthaler kam letztendlich zu dem Schluss, dass sich R. diesbezüglich schuldig gemacht habe. Indem R. den Beamten mit einer echt aussehenden Waffe bedroht habe, habe er sich des Mannes bemächtigt und dies ausgenutzt, um den Polizisten und dessen Kollegen zur Aushändigung ihrer Waffen zu nötigen. Es handele sich aber nur um eine Geiselnahme im minderschweren Fall, unter anderem weil die Bemächtigung nur so kurz gedauert habe: nämlich wenige Sekunden. Hätte Yves R. die Waffe nacheinander auf alle Beamten gerichtet, so Kronthaler, dann wäre es keine Geiselnahme gewesen, sondern etwa Bedrohung.