Prozess nach Arztmord in Offenburg beginnt am 30. Januar
Der 27-jährige Somalier, der im August einen Arzt in Offenburg getötet hat, muss sich ab Mittwoch, dem 30. Januar, vor Gericht verantworten. Bis heute ist sein Motiv nicht klar, für die Verhandlung sind mehrere Termine angesetzt.
Gegen den 27-jährigen Somalier, der am 16. August in der Offenburger Innenstadt einen Arzt getötet hat, beginnt am 30. Januar der Prozess vor dem Landgericht Offenburg. Wie das Gericht mitteilt, muss sich der Mann wegen Mordes verantworten.
Angesetzt sind insgesamt sechs Termine:
- Mittwoch, 30. Januar 2019, 14 Uhr
- Donnerstag, 31. Januar 2019, 8.30 Uhr,
- Montag, 11. Februar 2019, 8.30 Uhr,
- Mittwoch, 13. Februar 2019, 8.30 Uhr,
- Donnerstag, 14. Februar 2019, 8.30 Uhr,
- Donnerstag, 21. Februar 2019, 8.30 Uhr.
Der 27-Jährige soll am 16. August um 8.45 Uhr in die Praxisräume des Mediziners Joachim Tüncher gegangen und den Arzt plötzlich angegriffen haben. Er soll mehrmals auf ihn mit einem Messer eingestochen und auch dessen Mitarbeiterin mit einer Schnittwunde im Gesichtsbereich verletzt haben. Der Arzt erlag noch in seiner Praxis den schweren Verletzungen. Der Täter flüchtete durch die Innenstadt, wurde nach einer Großfahndung wenig später aber festgenommen und sitzt seither in Haft.
Zu den erhobenen Vorwürfen hat er sich laut Gericht bisher nicht geäußert. Er hielt sich zum Zeitpunkt der Tat legal in der Bundesrepublik auf.
Motiv noch nicht geklärt
Die Anklage lautet auf Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, wie das Landgericht bereits Anfang Dezember mitteilte. Das Vorgehen bei der Tat wird als heimtückisch gewertet, da der Arzt laut Landgericht nicht mit einem Angriff rechnete und sich kaum verteidigen konnte, was dem Tatverdächtigen bewusst gewesen sei.
Das Motiv des mutmaßlichen Täters konnte noch nicht vollständig geklärt werden. Seinen Äußerungen zur Tat und seinem Verhalten zufolge ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass der Mann an einer psychischen Erkrankung leidet. Möglicherweise litt er unter Verfolgungswahn und hatte für sich die Vorstellung, durch den Mediziner bei einer vorangegangenen Blutentnahme vergiftet worden zu sein. Ein psychiatrisches Gutachten wurde daher in Auftrag gegeben. Auch ein psychiatrischer Gutachter wird zur Hauptverhandlung hinzugezogen.
Die Tat erschütterte Offenburg und ging landesweit durch die Medien. Alle Berichte der Mittelbadischen Presse dazu sind in diesem Dossier zusammengefasst.
Sicherheitsmaßnahmen des Landgerichts
Von Seiten des Landgerichts wird auf Sicherheitsmaßnahmen für die Hauptverhandlung hingewiesen. Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände dürfen demnach nicht mitgebracht werden. Außerdem sind Kameras oder mobile Telekommunikationsgeräte wie Smartphones, Laptops, Notebooks und ähnliche Geräte, mit denen filmische und/oder Audioaufnahmen hergestellt werden können, verboten. Gleiches gilt für große Taschen, Rucksäcke und andere größere Behältnisse. Alle Besucher müssen sich vor Betreten des Sitzungssaals einer Einlasskontrolle durch Beamte des Gerichts unterziehen.