Krawalle bei Demos gegen die AfD: Offenburg war in Aufruhr
Sein zehnjähriges Bestehen feierte der Landesverband der AfD beim Landesparteitag am 4. und 5. März in der Oberrheinhalle der Messe Offenburg. Schon im vorhinein gab es Kritik daran. Die SPD sah in der Vermietung einen klaren Verstoß gegen einen Beschluss des Gemeinderats aus 2020, wonach öffentlich zugängliche Räume der Stadt nicht für demokratiefeindliches Agieren genutzt werden dürfe. Die AfD wurde zu dieser Zeit vom Verfassungsschutz beobachtet. Kritik gab es auch an OB Steffens, weil es die Stadt versäumte zu prüfen, wie eine Regelung für Räumlichkeitsnutzungen aussehen könnte. Stattdessen verwies die Stadtverwaltung an die Messe, die als Vertragspartner zuständig sei.
Ausschreitungen bei Demo
Während die erste von zwei Gegendemonstrationen während des Parteitags friedlich verlaufen sein soll, kam es bei der zweiten zu Auseinandersetzungen zwischen Teilnehmern und Polizei. 53 verletzte Beamte und 200 eingeleitete Strafverfahren meldete das Offenburger Präsidium. Vier Monate später korrigierte die Behörde auf 400 Teilnehmer, auf die ein juristisches Nachspiel zukomme. Ebenfalls für Aufruhr sorgten der Polizei abhanden gekommene Einsatzpläne während der Demonstrationen. Diese Dokumente enthielten teils sensible Daten der Demo-Organisatoren und weiterer Personen.
Kennwort Barbarossa
Für die Erreichbarkeit ziviler Einsatzkräfte wurde im 36-seitigen Dokument außerdem das Kennwort „Barbarossa“ genannt. Das Wort ist geschichtlich vorbelastet, weil „Barbarossa“ der Deckname für den Angriffskrieg der deutschen Wehrmacht auf die Sowjetunion im Zweiten Weltkrieg war. Zunächst wollte die Polizei keine Angaben über den Inhalt der Dokumente machen. Zehn Tage nach dem Parteitag räumte sie aber ein, die Wahl des Begriffs sei keine böse Absicht gewesen.
Einige der von der Polizei angekündigten Strafverfahren landeten inzwischen vor Gericht. Im November musste sich ein 28-Jähriger wegen Verstoßes gegen das Vermummungsverbot verantworten. Der Angeklagte erhielt eine Geldstrafe von 600 Euro. Weitere Verfahren laufen wegen Verstößen gegen das Versammlungs- und Waffenrecht, Sachbeschädigungen und tätlichen Angriffen auf Polizeibeamte.