Zweite Offenlage im Offenburg

EKZ: Stadt trotz 462 Einwendungen zuversichtlich

Christian Wagner
Lesezeit 2 Minuten
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14. April 2015
Das Sparkassen-Areal aus der Vogelperspektive, aufgenommen mit der Drohne von Mittelbadische-Presse.TV.

(Bild 1/2) Das Sparkassen-Areal aus der Vogelperspektive, aufgenommen mit der Drohne von Mittelbadische-Presse.TV. ©Mario Demuth

Unzureichende Verkehrsanbindung, falsches Nutzungskonzept, keine Belebung der nördlichen Hauptstraße: 462 Einwendungen sind in der zweiten Offenlage gegen den Bebauungsplan fürs Einkaufsquartier eingegangen. Die Stadt sieht darin keine Hinderungsgründe für das Projekt und empfiehlt dem Gemeinderat, den Satzungsbeschluss zu fassen.

Die Stadtverwaltung sieht sich auf der Zielgeraden, die Kritiker blasen zur letzten Attacke: Am Montag, 20. April, 18 Uhr, im Sitzungssaal des Technischen Rathauses diskutiert der Planungsausschuss der Stadt Offenburg über den Satzungsbeschluss »Nördliche Innenstadt«. In der 163-seitigen Vorlage zur Sitzung rekapituliert Stadtplaner Guntram Edler die 462 Einwendungen, die während der zweiten Offenlage vom 1. Dezember bis 16. Januar eingegangen sind. »Nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung der Stellungnahmen« sieht Edler keine Gründe, die dem Projekt entgegenstehen. Viele Einwendungen deckten sich mit den 973 Stellungnahmen, die in der ersten Offenlage vom 22. April bis 22. Mai 2014 abgegeben wurden. Bei 85 Prozent der neuen Einwendungen handle es sich um standardisierte Einwendungsschreiben, so Edler weiter.

Letzte Hürde
Er empfiehlt deshalb dem Ausschuss, grünes Licht für den Bebauungsplan zu geben. Die finale Entscheidung trifft dann am 11. Mai der Gemeinderat. Votiert das Offenburger Stadtparlament für den Satzungsbeschluss, ist die letzte Genehmigungshürde für das Einkaufszentrum genommen – es könnte gebaut werden.

Wie Edler weiter ausführt, sei die Gesamtverkaufsfläche auf maximal 12 000 Quadratmeter und das Sortiment »Bekleidung, Schuhe und Sport« auf maximal 6450 Quadratmeter beschränkt, »um schädliche Auswirkungen auf die vorhandene Einkaufsinnenstadt auszuschließen«. Des Weiteren verpflichte sich der Projektentwickler OFB, höchstens 20 Ladeneinheiten mit einer Verkaufsfläche unter 200 Quadratmetern sowie für die Dauer von zehn Jahren ab Eröffnung des Einkaufsquartiers einen Elektrofachmarkt sowie auf einer Verkaufsfläche von mindestens 1300 Quadratmetern einen Lebensmittelvollsortimenter zu betreiben.

Regeln für Stadthalle
Auch für die alte Stadthalle habe man sehr konkrete Vorgaben gemacht. Für den Fall, dass im Rahmen der Entkernungsarbeiten aus bautechnischen Gründen Teile abgebrochen werden müssten, sei sichergestellt, dass »die Halle in den gleichen Ausmaßen wiederhergestellt wird«.

INFO: Am 17. November votierte eine Mehrheit von 28:12-Stimmen des Gemeinderats für die zweite Offenlage des Bebauungsplans »Nördliche Innenstadt« und damit fürs Einkaufszentrum. Die finale Entscheidung trifft der Gemeinderat am 11. Mai mit der Abstimmung über den Satzungsbeschluss.

Hintergrund

Was die Einwender kritisieren

In 462 Einwendungen lassen die Kritiker kein gutes Haar am geplanten Einkaufszentrum, die Stadtverwaltung wiederum hält ihre Planung für ausgereift. Im Folgenden skizzieren wir die wichtigsten Kritikpunkte:
◼   Verkehr: Viele Kritiker halten die Verkehrsanbindung für unzureichend und befürchten ein Verkehrschaos sowie Umwege für Anwohner. Die Stadt verweist auf ihr Worst-Case-Szenario mit einem Kfz-Aufkommen von 5000 Fahrzeugen pro Tag. Es gebe keine Anhaltspunkte, dass das Einkaufsquartier zu einer nicht vertretbaren verkehrlichen Beeinträchtigung führe.
◼   Stellplätze: Die geplanten 450 Stellplätze (330 im Bestand der Tiefgarage, 120 neue) werden als »zu wenig« kritisiert. Die Stadt entgegnet, dass durch die Deckelung auf 500 Stellplätze eine gleichmäßige Verteilung auf die fünf Parkhäuser und damit die Belebung der ganzen Innenstadt erreicht werden soll.
◼   Nutzungskonzept: Viele Einwender stellen das Nutzungskonzept infrage. Sie plädieren eher für kulturelle oder soziale Einrichtungen, ein Ärztehaus oder eine reine Wohnnutzung. Mit den geplanten großflächigen Angeboten werde die von kleinen Geschäften geprägte Innenstadt sinnvoll ergänzt, verteidigt die Stadt ihre Planung.
◼   Denkmalschutz: Krititisiert wird der geringe Abstand zwischen geplantem Neubau und Kloster. Die Stadt hält diesen mit 16 Metern für ausreichend. Durch die Überbauung der Tiefgarage werde die Sicht auf das Denkmal »verbaut«, so die Kritiker weiter. Die wichtigen Sichtbeziehungen bleiben erhalten, findet die Stadt.
◼   Kundenströme: Weitere Einwendungen kritisieren die Datengrundlage der Einzelhandelsgutachten sowie Fehleinschätzungen beim Online-Handel und Kaufkraftzufluss aus Frankreich. Die Städte Kehl und Haslach befürchten Beeinträchtigungen für ihren Handel.

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