»Rée-Carré«-Klage: Das sagt die Stadtverwaltung zum Urteil
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat die Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan »Nördliche Innenstadt« und damit das geplante Einkaufsquartier abgewiesen. Das Gericht folgte keinem der Anträge der Kläger. Die Stadt reagiert erleichtert.
Oberbürgermeisterin Edith Schreiner präsentierte sich erleichtert, als sie gestern Vormittag vor die Presse trat. »Wir sind froh, dass die Entscheidung so rasch und eindeutig gefallen ist«, sagte sie, nachdem das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim über die Normenkontrollklage zum »Rée-Carré« feststand. Das VGH hatte zuvor bereits via Pressemitteilung verkündet, dass es die Klage gegen den Bebauungsplan »Nördliche Innenstadt – Unionrampe, südlicher Teil« und damit gegen das geplante Einkaufsquartier in der Innenstadt abgewiesen habe.
Schreiner sprach von einer »sehr deutlichen und klaren Entscheidung« des Gerichts. Nach einem »sehr langen Verfahren« bestehe nun für alle »Rechtssicherheit und Klarheit« – auch für die City Partner, die die Klage unterstützt hatten. Nun könne man an die Weiterentwicklung gehen, eine weitere Verzögerung – wie zuletzt durch die Klage – sei unwahrscheinlich.
Ausführungen folgen
Die Klage war im Mai 2016 von Rechtsanwalt Alexander Simon (Freiburg) eingereicht worden. Am 4. April wurde in Mannheim verhandelt. Die ausführliche Begründung des VGH steht noch aus. Sie wird in den nächsten Wochen erwartet. In der Mitteilung nennt der VGH die wichtigsten Punkte zur gestrigen Entscheidung.
Zur Begründung habe der Vorsitzende des 3. Senats, Richter Wolfgang Rieger, bei der mündlichen Urteilsverkündung im Wesentlichen ausgeführt, die Normenkontrollanträge von fünf der insgesamt sechs Antragstellern seien unzulässig, da ihnen die erforderliche Antragsbefugnis fehle, hieß es vonseiten des VGH. »Der zulässige Antrag des verbleibenden Antragstellers – eines Eigentümers außerhalb des Plangebiets, der sich aufgrund möglicher verkehrlicher Auswirkungen gegen den Bebauungsplan wenden könne – bleibe in der Sache außer Erfolg.« Auch eine Befangenheit der OB wegen ihrer Funktion als Vorsitzende im Verwaltungsrat der Sparkasse Offenburg/Ortenau und damit der Eigentümerin eines Grundstücks auf dem »Rée-Carré« liege nicht vor.
Die Stadt Offenburg habe die Ausweisung des Sondergebiets »SO Einkaufsquartier« mit 12 000 Quadratmetern zudem auf die Baunutzungsverordnung stützen können, da es sich wesentlich von einem Kerngebiet im Sinne der Baunutzungsverordnung unterscheide. »Auch die Festsetzung einer Gesamtverkaufsfläche und einer Verkaufsflächen-Obergrenze für einzelne Sortimente begegneten keinen rechtlichen Bedenken«, so das Gericht. Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Berechnung des Bedarfs an Stellplätzen bestünden nicht.
Verkehr »zumutbar«
Es sei auch davon auszugehen, dass das vorhandene Straßennetz in Verbindung mit den geplanten verkehrskonzeptionellen Änderungen den durch das »Rée-Carré« ausgelösten Verkehr »in zumutbarer Weise bewältigen könne«.
Mit dem VGH-Urteil ist der Bebauungsplan nun rechtskräftig. Die Revision ist nicht zugelassen, so das VGH. Den Klägern bleibt nur noch ein kleines Hintertürchen. Sie können die Entscheidung innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils durch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anfechten. Die City Partner ließen gestern noch offen, ob sie diesen Rechtsweg bestreiten wollen.
Schreiner betonte, dass die Stadt Offenburg auch weiterhin an der Zusammenarbeit mit den City Partnern interessiert sei. »Da werden keine Gräben entstehen«, sagte sie. Schließlich sei es »ein gutes Recht«, Pläne zu hinterfragen und auch dagegen zu klagen.
DER ZEITPLAN: Wie der Investor OFB Anfang April angekündigt hat, soll im Mai der Bauantrag für das »Rée-Carré« eingereicht werden. Im Sommer sollen die Abrissarbeiten auf dem Sparkassenareal beginnen. Die Einweihung des 65-Millionen-Euro-Projekts ist in der ersten Hälfte 2019 vorgesehen.
Das sagt der Investor
Erleichtert äußerte sich Jürgen D. Hege, Leiter Projektentwicklung der OFB Projektentwicklung GmbH mit Sitz in Frankfurt/Main. »Wir sind froh, dass dieses Thema vom Tisch ist«, wird er in einer Pressemitteilung der OFB zitiert. »Eine andere Entscheidung hätte uns sehr überrascht.« Durch die Entscheidung könnten »letzte Unsicherheiten weichen«, so Hege, der betont: »Dies wird uns einen weiteren Schub bei der Vermarktung verleihen. Wir freuen uns, jetzt die nächsten Schritte im Projekt einleiten zu können.«
Das sagen die City Partner
Von einer »gewissen Enttäuschung« über die Klageabweisung sprechen die City Partner – auch wenn die »Quote« vor dem »sehr staatstragend agierenden VGH« im Vorfeld nur bei »1:5« gelegen habe. »Wie eng die Entscheidung im inhaltlichen Teil tatsächlich war, werden wir erst später erfahren«, heißt es in einer Stellungnahme des Vorstands. Die rechtliche Beurteilung durch den VGH ändere nichts an der sachlichen Kritik am Projekt. Nun liege der Ball bei der OFB, was Bauantrag und Ankermieter angehe.