Missverständnis um weinendes Kind: KOD Lahr im dritten Quartal

Wer im absoluten Halteverbot anhält, darf nicht auf Nachsicht hoffen. ©Chiara Keller
Der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Lahr musste sich im dritten Quartal mit Lärm, Parkverboten, Elterntaxis und verbotenem Camping beschäftigen. Dazu gab es einen nicht alltäglichen Fall.
Zu einem nicht alltäglichen Einsatz kam es bei einer Streifenfahrt im Bereich Bahnhof, schreibt die Stadtverwaltung. Dort wurde der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) von zivilen Kollegen der französischen Gendarmerie angehalten. Diese hatten beobachtet, wie eine männliche Person ein weinendes Kind in ein Gebäude gebracht habe.
Die beiden KOD-Bediensteten verständigten daraufhin per Funk die Polizei, begaben sich zu dem Gebäude und erhoben die Personalien der angetroffenen Personen. Dies ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des KOD in Ausübung ihres Dienstes gestattet, betont die Stadtverwaltung ausdrücklich, die Verweigerung der Personalien stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Personen wurden befragt.
Der Mann sagte aus, dass er Besitzer des Grundstücks sei und den Jungen über den Zaun habe klettern sehen. Daraufhin habe er ihn zu sich gerufen, woraufhin der Junge aus Angst wegrannte und sogar Autos anhielt.
Der Musiklehrer des Jungen sei hinzugekommen und habe ihn aus dem Gebäude gezogen. Das sah für die Gendarmarie so aus, als ob der Junge gewaltsam ins Haus gebracht werden würde. Die Angelegenheit konnte somit geklärt und das Kind der Mutter übergeben werden.
Präsenz in den Parks
Sowohl im Bürgerpark als auch im Seepark zeigt der KOD regelmäßig Präsenz und kommt mit Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch, heißt es in der Pressemitteilung der Stadt. Die Bediensteten kontrollieren die Einhaltung der Polizeiverordnung sowie der Leinenpflicht. Unter anderem trafen sie dabei zwei Personen an, die unrechtmäßig auf dem Gelände campierten und bei der Kontrolle Widerstand leisteten. Es wurde Strafanzeige erstattet.
Am Terrassenbad sowie am Waldmattensee wurden den Sommer über mehrere Fahrzeuge abgeschleppt, weil Schwerbehindertenparkplätze von unberechtigten Personen oder Halteverbote zugeparkt waren. Seit dem Schulbeginn nach den Sommerferien kontrolliert der KOD zudem vermehrt die Elterntaxis an Lahrer Schulen. Es wurden mehrere Verwarnungen wegen Verstößen gegen das absolute Halteverbot ausgesprochen.
Im ruhenden Verkehr hat der KOD im dritten Quartal 936 Verwarnungen unter anderem wegen Parkens auf dem Gehweg, in Feuerwehrzufahrten, in Halteverbotszonen sowie Parkens ohne gültigen Parkschein ausgestellt.
Verzicht von Kulanz
Die Stadtverwaltung weist allgemein zur Ausstellung von Verwarnungen im ruhenden Verkehr auf Folgendes hin: In Bereichen wie etwa dem verkehrsberuhigten Bereich auf dem Urteilsplatz, in denen das kurzfristige Halten erlaubt ist, verzichtet der KOD in der Regel aus Kulanz auf eine Verwarnung, wenn der Fahrer während der Kontrolle zum Fahrzeug zurückkommt.
Eine andere Situation liege vor, wenn der Gesetzgeber bereits das Halten nicht erlaubt, wie beispielsweise auf dem Gehweg. In diesen Fällen stellt der KOD eine Verwarnung vor Ort nicht ein, weil gerade auch das kurzfristige Halten unterbunden werden soll.