Mühlenbacher Gemeindehalle auch privat nutzbar
Mit Beschluss des Gemeinderats vom Mittwoch werden für die Gemeindehalle in Mühlenbach zwei neue Fluchttüren angeschafft. Die bisherigen sind defekt und entsprechen nicht mehr den Sicherheitsbestimmungen. Zudem schließen sie nicht mehr richtig, sodass auch Energie verloren geht. Eine Reparatur sei wirtschaftlich nicht vertretbar und lohne sich nicht, hieß es seitens des Bauhofleiters Werner Ette und auch von der Bürgermeisterin.
Bei den Haushaltsberatungen war man noch von einer Reparatur ausgegangen, es wurden nur 4000 Euro eingestellt. Tatsächlich fallen jetzt knapp 18.500 Euro an. Das günstigste Angebot kam von der Haslacher Firma Haser. Die Türen sollen noch dieses Jahr eingebaut werden. „Die zusätzlichen Ausgaben tun schon weh“, erklärte Bürgermeisterin Helga Wössner. Nach Paragraf 84 der Landesordnung muss bei überplanmäßigen Ausgaben ein dringender Bedarf vorliegen und die Deckung muss gewährleistet sein. Der Beschluss war einstimmig.
Ab Oktober
Ein weiteres Thema in der Gemeinderatssitzung war die neue Gebührenordnung, die ab Oktober in Kraft tritt. Grundsätzlich wurde die Halle bisher nur an Mühlenbacher Vereine vermietet. In letzter Zeit gab es aber immer wieder Anfragen privater Nutzer.
Bereits im Juni wurde deshalb im Gemeinderat darüber beraten und der Entschluss gefasst, die Halle in eingeschränktem Umfang auch für auswärtige Nutzer zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung hat daraufhin eine neue Gebührenordnung ausgearbeitet, die vom Gemeinderat einstimmig beschlossen wurde. So zahlen einheimische Vereine bei Veranstaltungen mit Eintritt und Bewirtung zehn Prozent des Gesamtumsatzes. Für sonstige Nutzer wurde das Veranstaltungsende auf 24 Uhr festgesetzt. Ortsansässige Privatpersonen zahlen 300 Euro Miete, auswärtige Privatpersonen und Vereine 1200 Euro, ortsansässige Unternehmen 700 Euro und auswärtige Unternehmen 1200 Euro.
Benutzungsentgelt im Voraus
Es fällt eine Kaution von 500 Euro an, gewerbliche Fitnessangebote zahlen 20 Euro in der Stunde, der allgemeine Sport-, Gymnastik- und Übungsbetrieb der ortsansässigen Vereine ist kostenfrei. Die Vermietung von Stehtischen ist nur für ortsansässige Personen und Vereine vorgesehen, pro Tisch werden 10 Euro verlangt. Bei Beschädigungen von Inventar wird nach den tatsächlichen Wiederbeschaffungskosten abgerechnet. Das Benutzungsentgelt ist im Voraus zu zahlen. Bei allen Entgelten ist die gesetzliche Umsatzsteuer hinzuzurechnen.
Weiter heißt es in der Verordnung: Die Reinigung der Gläser, Geschirr und Besteck sowie der benutzten Geräte und Behältnisse obliegt dem Nutzer, ebenso das Abwischen der Tische und Stühle.
Die Halle und das Foyer sind besenrein, die Küche und die Toiletten nass zu reinigen. Bei groben Verschmutzungen über das übliche Maß hinaus wird dem Nutzer eine Reinigungspauschale in Höhe von 50 Euro pro Stunde in Rechnung gestellt. Die Anpassung der Gebühren obliegt dem Rat.