Rheinau und Willstätt schließen Vertrag zur Überlandhilfe
„Unbürokratische Hilfe“ – das ist immer ein häufig bemühtes Versprechen, wenn es um Hilfe bei größeren Bränden, Unfällen oder Naturereignissen – etwa Hochwasser – geht. Tatsächlich kooperieren die Feuerwehren benachbarter Kommunen vielerorts in solchen Fällen schon seit Jahren miteinander. Bisher wurden diese Einsätze jedoch gegenseitig in Rechnung gestellt. Und das bedeutet für die Mitarbeiter in den Rathäusern viel Arbeit. Das soll sich nun ändern.
Anfang Februar hatte der Willstätter Gemeinderat die Verwaltung ermächtigt, Überlandhilfe-Verträge mit den umliegenden Gemeinden abzuschließen. Inhalt eines solchen Vertrags ist die gegenseitige gemeindeübergreifende Hilfe – etwa bei größeren Feuerwehreinsätzen.
Rechnungsstau abbauen
Auf diese Hilfeleistung selbst hat eine solche Regelung keine Auswirkungen: Falls Hilfe von extern gebraucht wird, um etwa einen Großbrand unter Kontrolle zu bekommen, werden die benötigten Einsatzkräfte wie bisher auch schon über die integrierte Leitstelle alarmiert. Auf den gegenseitigen Ersatz von Personal-, Fahrzeug- und Gerätekosten wird jedoch verzichtet. Lediglich anfallende Auslagen für Verbrauchsmaterial (etwa Sonderlösch- oder Bindemittel) werden ersetzt. Gerade bei Großeinsätzen, bei denen etwa viele Atemschutzgeräteträger am Einsatzort gebraucht werden, fallen viele Rechnungen an – und bis sie beglichen werden können, dauert es oft lange, weil es zwischen den Gemeinden Unterschiede bei der Abrechnung gibt.
Zweiter Vertrag seiner Art
Mit der Stadt Kehl hat Willstätt bereits vor einigen Jahren entsprechende Verträge abgeschlossen. Eine Zusammenarbeit der Feuerwehren von Willstätt und Kehl gibt es schon sehr lange. Mittlerweile ist diese Kooperation auch in gemeinsamen Alarm- und Einsatzplänen geregelt. Nun ist als Folge des Willstätter Gemeinderatsbeschlusses der zweite Überlandhilfe-Vertrag in trockenen Tüchern.
Dieser Tage setzten Willstätts Bürgermeister Christian Huber und sein Rheinauer Amtskollege Oliver Rastetter im Willstätter Rathaus ihre Unterschriften unter das Vertragswerk. Die Unterzeichnung fand im Beisein der beiden Feuerwehrkommandanten Christian Hetzel (Willstätt) und Dominik Becker (Rheinau) sowie der in der Verwaltung fürs Feuerwehrwesen zuständigen Sachgebietsleiterinnen Lisa Lorenzi (Willstätt) und Kirsten Hauser (Rheinau) statt.
Für kreisweite Regelung
Nach Rheinau sollen nun weitere Überlandhilfeverträge mit Appenweier, Renchen, Oberkirch und Offenburg folgen, heißt es in einer Pressemitteilung aus dem Willstätter Rathaus. Auch die Stadt Rheinau hat bereits mit den Gemeinden aus der Raumschaft Achern und allen Nachbarkommunen, bis auf Kehl, entsprechende Vereinbarungen.
Grundsätzlich ist man in Willstätt und Rheinau der Auffassung, dass die Überlandhilfe über einen interkommunalen Standardvertrag im Landkreis möglichst einheitlich geregelt sein sollte.