Tote Krähen in Zusenhofen zur Abschreckung aufgehängt

Zur Abschreckung aufgehängte Krähenkadaver hat Naturschützer Christoph Münch auf einem Feld bei Zusenhofen entdeckt und dem Landratsamt gemeldet. ©Ulrich Marx
Tote Krähen als Abschreckung für ihre lebenden Artgenossen: In Zusenhofen sorgte diese Art der Vergrämung für Aufsehen. Verboten ist das Aufhängen toter Krähen zwar nicht, laut Landratsamt aber auch nicht sinnvoll.
Es war ein selten gewordener Anblick, der sich Christoph Münch an einem Samstag Anfang August auf einem Feld bei Zusenhofen bot. Auf einen Hinweis hin hatte sich der Oberkircher Naturschützer auf den Weg ins Gewann Mührigwald gemacht. Dort stellte er fest, »dass die Kadaver von zwei Rabenkrähen an jeweils einer schräg in den Boden gesteckten Latte aufgehängt waren«. Vermutlich, so Münch, seien die Vögel von einem Jäger durch Schrotschüsse getötet worden. Seine auch gegenüber dem Landratsamt Ortenaukreis gerichtete Kritik richtete sich indes nicht gegen das Schießen der Krähen. Das sei laut Wildtiermanagement außerhalb der Brutzeit zulässig.
Verboten allerdings ist nach Auffassung Münchs das Aufhängen toter Krähen, wie in Zusenhofen geschehen. Das Ordnungsamt im Kreis forderte er deshalb auf, dafür zu sorgen, dass die Kadaver abgehängt werden. »Das Ordnungsamt wird in dieser Angelegenheit mit dem zuständigen Jagdpächter Kontakt aufnehmen«, erklärt Kai Hockenjos, Sprecher des Landratsamts, auf Nachfrage der ARZ. Mitarbeiter des Amts würden jedoch nicht selbst aktiv. Denn: Das Aufhängen toter Rabenkrähen sei, anders als von Münch dargestellt, nicht ausdrücklich verboten. Nach Angaben der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg beziehe sich das Verbot des Aufhängens lediglich auf Saatkrähen, die nicht dem Jagdrecht unterliegen.
Auch wenn der Jagdpächter oder Landwirt, der die Kadaver am Rande eines Felds in Zusenhofen als Abschreckung aufstellte, damit keine Ordnungswidrigkeit begangen hat, sieht Hockenjos das Vorgehen kritisch. »Das möchten wir nicht«, erklärt er. Das Landratsamt Ortenaukreis rate von dieser Praxis ab. Es gebe keinerlei Belege dafür, dass die Kadaver abschreckend auf ihre lebenden Artgenossen wirken. »Die Vergrämung funktioniert üblicherweise über Abschüsse.« Dieser Ansicht ist auch Christoph Münch. Es sei schon seit Längerem bekannt, dass das früher häufig praktizierte Aufhängen der Kadaver »völlig sinnlos« sei, da »ein anhaltender Scheucheffekt nicht zu erwarten ist«.
Abschuss genehmigt
Erst im März dieses Jahres hatten Landwirte aus dem Renchtal in einem Schreiben an die ARZ auf die Notwendig von Krähenabschüssen hingewiesen. Die üblichen Vergrämungsmethoden mit Flatterbändern, Greifvogelattrappen oder Vogelscheuchen hätten wegen der hohen Population längst ihre Wirkung verloren. Für den Abschuss der geschützten Saatkrähe erhielten im vergangenen Jahr 15 Betriebe in Oberkirch eine Ausnahmegenehmigung, sechs davon haben nach Auskunft des Landratsamts Saatkrähen tatsächlich auch abgeschossen.
Vergrämung ist nicht von Dauer
Bereits im August 2011 wies das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in einer Antwort auf eine kleine Anfrage darauf hin, dass »Vergrämungsmaßnahmen gegen Krähen« nur eine kurze Wirkungsdauer haben. »Dies gilt für Attrappen, Schussanlagen und das Vertreiben durch Personen. Der Vergrämungsabschuss von zwei bis drei Krähen an einem Futterplatz besitze eine nachhaltigere Wirkung.
Bisher habe jedoch keine Vergrämungsmaßnahme zu einem nachhaltigen Erfolg geführt. »Die intelligenten Vögel erkennen« laut einer Mitteilung des Regierungspräsidiums Karlsruhe »schnell, dass ihnen durch diese Maßnahmen keine wirkliche Gefahr droht.