Diskussion im Ortschaftsrat um Boardinghouse in Mösbach
Der Antrag auf Nutzungsänderung eines Wohnhauses zu einem Boardinghouse wurde zur rechtlichen Absicherung nochmals auf die Tagesordnung einer öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Mösbachs gestellt.
Diskutiert wurde die Frage, ob man einen Bebauungsplan mit Veränderungssperre in der Waldulmer Straße befürworten solle. Mit dieser Thematik hatte sich der Ortschaftsrat bereits in seiner Sitzung am 23. Juli beschäftigt. Damals gab es zu dem Punkt »Bauantrag für den Umbau eines Wohnhauses zu einem Boardinghouse« keine Entscheidung, wohl aber votierten die Räte dafür, einen Umlaufbeschluss zu fassen, wenn offene Fragen geklärt sind.
Eine zentrale Frage war, ob eine Nutzungsänderung vom Zweifamilienhaus zum Boardinghouse genehmigungsfrei vorgenommen werden könne. Höchste Priorität sollte sein, dass alles Autos auf dem Grundstück des Wohnhauses mit zehn Wohneinheiten zu stehen haben. Per Umlaufbeschluss sprachen sich die Ortschaftsräte bei acht Neinstimmen, einer Jastimme und einer Enthaltung gegen das geplante Vorhaben aus.
Baurechtliche Sicherheit
In der jüngsten Sitzung nun stellte Ortsvorsteherin Gabi Bär fest, dass es grundsätzlich möglich sei, Entscheidungen von Bauvorhaben in einem Umlaufbeschluss abstimmen zu lassen. Bei besagtem Antrag sei das Vorhaben zu komplex und viele Fragen müssten noch geklärt werden, so dass sie das Gespräch mit Oberbürgermeister Klaus Muttach suchte und dieser vorschlug, das Thema erneut auf die Tagesordnung zu nehmen. Dies vor allem deshalb, um baurechtliche Sicherheit und keine juristischen Angriffspunkte zu haben.
Diese suchte nach besagter Sitzung im Juli der Anwalt eines der fünf Anlieger, der Gabi Bär in einem Schreiben vorwarf, die Sitzung am 23. Juli nicht ordnungsgemäß geleitet und dem Mandanten keine Möglichkeit gegeben zu haben, sich zu äußern. Dem widersprach Gabi Bär klar und deutlich, zeigte ausführlich den Sitzungsverlauf auf und stellte fest, dass sowohl im ersten Tagesordnungspunkt Bürgerfragestunde als auch vor Beginn besagten Punktes die anwesenden Bürger die Möglichkeit hatten, sich zu melden und sich im Rahmen der Gemeindeordnung zu äußern. Am Mittwoch entschieden sich die Räte bei sechs Jastimmen und zwei Enthaltungen dafür, dem Bauausschuss der Stadt die Empfehlung auszusprechen, in der Waldulmer Straße beidseitig im Bereich zwischen den Häusern Nr. 19 bis Haus Nr. 44 einen Bebauungsplan aufzustellen.
Für Veränderungssperre
Ferner wurde in einem weiteren Beschluss bei sieben Jastimmen und einer Enthaltung befürwortet, eine Veränderungssperre zu erlassen und wichtige Punkte wie Parkplätze, Brandschutz, Bedenken der Anlieger (alle lehnen das Vorhaben ab), Mischgebiet und Baustruktur zu klären.
Vor dem Beschluss gab es eine lange und intensive Diskussion, bei der Stefan Wilhelm den Beschlussvorschlag machte, den Bebauungsplan ab dem Museum und dem dahinter liegenden Spielplatz aufzustellen. Auch Andrea Schwenk sprach sich für einen Bebauungsplan aus. Sie erinnerte daran, dass der Bauherr und Inhaber einer in der Waldulmer Straße angesiedelten Firma mit einem Reifenhandel begann und dann sein Unternehmen Stück um Stück ausbaute. Deshalb konnten sie und andere Räte die Bedenken der Anlieger teilen, dass es nun mit dem Boardinghouse zu noch mehr Verkehrs- und Parkplatzproblemen kommen könne.
Unklar war für sie auch, wie viele Personen in den beantragten zehn Wohneinheiten übernachten könnten. Die Ortsvorsteherin stellte klar, dass es nicht darum gehe, das Boardingshouse in der Waldulmer Straße zu verhindern, sondern die teils mit Rechtsbeistand eingebrachten Bedenken der Anlieger gegen die Nutzungsänderung ernst zu nehmen, offene Fragen zu klären und alle Bürger im Blick zu behalten.