In der Gemeinde Fischerbach werden laut einer Mitteilung im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) Tiere, Pflanzen und Lebensräume erfasst. Dabei wird die Gemeindefläche nicht flächendeckend untersucht.

Vielmehr erfolgen die Untersuchungen auf wenigen Stichprobenflächen, überwiegend im Außenbereich von Fischerbach. Ziel ist es, langfristig die Qualität von Lebensräumen beziehungsweise das Vorkommen und Bestandstrends von Tier- und Pflanzenarten zu erfassen, wird weiter mitgeteilt. Die Ergebnisse werden auf Landes- und teils auch Bundesebene hochgerechnet, um Aussagen zur Entwicklung treffen zu können.

Ohne Anmeldung

Im Rahmen dieser Erfassungen ist es den vertraglich beauftragten Fachpersonen und Gutachterbüros, sogenannte Kartierende, als Beauftragten der LUBW entsprechend den Vorgaben grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten. Die Kartierenden betreten nur offene Landschaften und Wald im Außenbereich. Fest umzäunte Privatgärten werden ohne Zustimmung nicht betreten. Die von der LUBW beauftragten Personen haben eine Bescheinigung erhalten, die sie im Gelände mit sich führen.

Die Stichprobenflächen bleiben anonym, um die Aussagekraft des Monitoringszu gewährleisten. Es erfolgt auch keine Zuordnung der Ergebnisse zu Grundstückseigentümern oder Bewirtschaftenden. Eine Begleitung der Erfassungen vor Ort ist nicht möglich. Bei Fragen steht die LUBW unter folgender E-Mail-Adresse zur Verfügung: poststelle@lubw.bwl.de.

red/stö