Berlin lässt beim nächsten Urlaub in Wolfach grüßen: Wegen des im Oktober vom Bundesrat verabschiedeten vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie hatte Wolfachs Gemeinderat die Kurtaxesatzung zum Jahreswechsel zu erneuern.

Kurz: Für Gäste aus dem Inland müssen Vermieter von Zimmern oder Ferienwohnungen künftig weniger Daten erfragen als bisher. Künftig müssen nach dem Kommunalabgabenrecht nur noch Vor- und Nachname, Adresse und Geburtsdatum sowie An- und Abreisetag gemeldet werden. Und, falls Ermäßigungen geltend gemacht werden sollen, der Grad einer eventuellen Behinderung beziehungsweise der Ort der Berufstätigkeit während des Aufenthalts. Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent seien bisher schon auf Antrag von der Kurtaxe befreit worden, mit der einstimmig gebilligten Neufassung ist diese Regelung nun aber ebenfalls in die Satzung aufgenommen.

Ein am Vorabend der Sitzung von der SPD-Fraktion eingereichter Antrag sei zu kurzfristig gekommen, erklärte Bürgermeister Thomas Geppert. Jedoch stellte seine Ankündigung die Fraktion auch so zufrieden: „Wir werden diese Kurtaxesatzung 2025 kalkulieren und auch erhöhen.“ Voraussichtlich im September/Oktober werde man sich mit dem Thema befassen, ergänzte Kämmerer Peter Göpferich. „Die Kurtaxe können wir nicht unterm Jahr ändern.“ In der zweiten Jahreshälfte werde man sie kalkulieren und beraten, „und dann kommt eine Erhöhung in welcher Höhe Sie sie beschließen zum 1. Januar 2026“. Bis dahin gilt der aktuelle Satz von 1,70 Euro pro Tag und Person ab 16 Jahren.