Der Gemeinderat beschloss in seiner Montagssitzung einstimmig die „Entgeltregelung für die sportliche, kulturelle und sonstige Nutzung der Hohberger Hallen“ mit Wirkung ab dem 1. April.
Keine Kaution
Die bereits beratene Änderung bei den Hallenmieten stellte Wencke Armbruster von der Verwaltung vor. Mit dem Regelwerk wolle man sehen, wie es läuft. Die Entgeltregelung umfasst die sportlichen, kulturellen und sonstigen Nutzungen der gemeindeeigenen Hallen; jeweils nach Reservierung. Eine Kaution für die Hallennutzung wird nicht erhoben. Vor allem in den Mehrzweckhallen der Gemeinde haben genehmigte Veranstaltungen Vorrang gegenüber den regelmäßigen Trainingszeiten.
Alle aus der Halle entstehenden Kosten für elektrischen Strom, Heizung, Wasser, und Abwasser sind im Entgelt enthalten. Die Nutzer sollen sparsam mit Licht, Wasser und Heizung umgehen, die Gemeinde Hohberg darf eine Kostenerstattung von den Nutzern erheben, wenn der Gemeinde aufgrund des unsachgemäßen Gebrauchs der Halle und ihrer Ausstattung durch die Nutzer zusätzliche Kosten entstehen sollten.
Pro Tag
Im Entgelt sind bis zu zwei Arbeitsstunden pro Tag des Hausmeisters berücksichtigt, ab der dritten Stunde wird ein zusätzliches Entgelt von 62 Euro (netto) pro Stunde erhoben. Für die Nutzung von Teilbereichen der Hallen wie Foyer oder Bühnen beträgt das Entgelt 50 Prozent der jeweiligen Beträge. Für den regelmäßigen Trainingsbetrieb wird in der Sporthalle Hofweier und der Hohberghalle Niederschopfheim pro Stunde und genutztem Hallendrittel, in den übrigen Hallen pro Stunde und genutzter Halle folgendes Entgelt erhoben: Jugendgruppen/-mannschaften (einschließlich A-Jugend) 2 Euro; Erwachsenengruppen/-mannschaften 6 Euro. Für sportliche Veranstaltungen wird pro Stunde und genutztem Hallendrittel erhoben: Veranstaltung ohne Eintritt 6 Euro; Veranstaltung mit Eintritt 17 Euro.
Bei gleichzeitiger Nutzung von Jugend- und Erwachsenengruppen wird das höhere Entgelt berechnet. Die Abrechnung erfolgt vonseiten der Gemeinde Hohberg nach jedem Quartal und ist unabhängig von der tatsächlichen Nutzung.
Eine Berechnung von gebuchten Hallenbelegungszeiten erfolgt nicht, wenn die Nutzung ausfällt. Die Nutzer müssen diese Trainingsausfälle schriftlich mitteilen. Die Verwaltung erhofft sich laut Armbruster davon eine gewisse Dynamik: „Die Vereine geben die Kapazitäten ab, die sie nicht nutzten.“ Das könnten andere dann übernehmen.
Bei angemeldeten Veranstaltungen wird für Proben, Hallenauf- und -abbau kein Entgelt erhoben. Bei Veranstaltungen, die überwiegend auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet sind, erfolgt für Hohberger Vereine und Gruppen eine Reduzierung des Entgeltes um 50 Prozent. Bei Veranstaltungen von Hohberger Vereinen und Organisationen in der Harmoniehalle Niederschopfheim gibt es eine Reduzierung um 50 Prozent (bis zur endgültigen Sanierung der Harmoniehalle Niederschopfheim).
Bei wohltätigen Veranstaltungen kann auf Antrag das Entgelt bis zur vollen Höhe erlassen werden. In diesen Fällen ist jedoch trotzdem die fällige Umsatzsteuer durch die Nutzer zu bezahlen. Entgelte bei kulturellen und sonstigen Veranstaltungen für den ersten Tag: für Hohberger Vereine und Organisationen 450 Euro (jeder weitere Tag 100 Euro); Generalversammlungen für Hohberger Vereine 125 Euro; Nikolausfeiern von Hohberger Vereinen und Organisationen (Jugendförderung) 125 Euro; für auswärtige Vereine und Organisationen 750 Euro (250 Euro). Für die Nutzung von Teilbereichen der Hallen (Foyer, Theke, WC) gibt es pro Tag extra Entgelte – bis zu 240 Euro.
Termine frei
Bürgermeister Andreas Heck sagte, man habe das Regelwerk noch einmal überarbeitet. Katharina Blasius (FWH) wollte wissen, wie die Vereine mitbekommen, dass Hallenkapazitäten freiwerden.
Heck ergänzte: „Das ist das Gute, dass geblockte Termine freiwerden.“ Über die vereinsinternen Veranstaltungen der Hohberger Vereine (125 Euro für eine Hauptversammlung oder Nikolausfeier) habe man Einigkeit erzielt.