

Bürgermeister Andreas Heck.©CDU Ortenau
Auf Hohberger Gemarkung soll für den Bau des Offenburger Bahntunnels ein temporäres Tübbingwerk entstehen. Tübbinge sind Bauteile der Außenschale eines Schachts oder Tunnels. In Höfen formiert sich Widerstand gegen die Großbaustelle. Auf Initiative von Sonja Haß diskutierten etwa 70 Interessierte über eine mögliche Einflussnahme. Und sie stellten Forderungen. Wir sprachen mit Hohbergs Bürgermeister Andreas Heck über das Tübbingwerk und den Protest.
Herr Heck, sehen Sie den Protest als berechtigt an?
Es ist nachvollziehbar, dass eine solche Konzeption, denn mehr ist es aktuell nicht, Fragen und Bedenken auslöst. Die Gemeinde Hohberg nimmt diese ernst und setzt sich für eine sachliche Diskussion auf Grundlage der Fakten ein. Mit Frau Haß aus Schutterwald-Höfen habe ich letzte Woche telefonisch Kontakt aufgenommen und ihr meine Gesprächsbereitschaft angeboten.
Nach welchen Kriterien wurde der Standort ausgesucht?
Im Vorfeld gab es umfangreiche Untersuchungen. Insgesamt wurden vier Flächen in der Größenordnung von etwa 20 Hektar auf Hohberger Gemarkung geprüft. Auf allen anderen Flächen lagen Restriktionen wie etwa Wasserschutz-, Hochwasserschutz-, FFH-, Vogelschutzgebiete oder der regionale Grünzug. Die Fachbehörde des Landratsamts Ortenaukreis wurde frühzeitig in die Flächenauswahl mit einbezogen.
Haben Sie die Schutterwälder Interessen berücksichtigen können?
Die Gemeinde Schutterwald hat, soweit mir bekannt, selbst Flächen auf ihrer Gemarkung gesucht. Beim Bauvorhaben „Tunnel Offenburg“ handelt es sich um ein überregionales Projekt, das die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Hohberg massiv beeinträchtigen wird. Meine Aufgabe ist es, gute Lösungen zu suchen, um die Belastungen zu minimieren. Mit einem möglichen Tübbingwerk vor Ort haben wir eine Möglichkeit angestoßen, die Zu- und Abfahrten abmildert.
Gab es Absprachen mit der Gemeinde Schutterwald?
Es gab keine Absprachen. Wir stehen mit der Gemeinde Schutterwald in Kontakt. Die formale Beteiligung würde im Rahmen der nachträglichen Aufnahme der entsprechenden Fläche in den Planfeststellungsunterlagen der Deutschen Bahn als Vorhabenträgerin oder der Änderung des Flächennutzungsplans mit der Aufstellung eines gemeindlichen Bebauungsplans erfolgen.
Ist die Gemeinde Hohberg die richtige Ansprechpartnerin für den Protest?
Die Planung und Umsetzung eines möglichen Tübbingwerks liegt in der Verantwortung der Deutschen Bahn. Wir haben lediglich eine mögliche Alternative ins Spiel gebracht.
Die Gemeinde Hohberg ist nicht Vorhabensträgerin oder gar Genehmigungsbehörde, sondern eine von mehreren betroffenen Gemeinden.
Muss das Regierungspräsidium das Ganze noch genehmigen?
Im Falle der Änderung des Flächennutzungsplans mit der Aufstellung eines Bebauungsplans ist das Regierungspräsidium Freiburg die zuständige Genehmigungsbehörde im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens. Es prüft, ob das Vorhaben den rechtlichen Anforderungen entspricht.
Den Schutterwäldern sei das Betreiberkonsortium nicht bekannt, sagen sie. Ist das in diesem Stadium wichtig?
Die Betreiberfrage ist nicht unsere Aufgabe. Wenn die Deutsche Bahn zu dem Entschluss käme, dass unsere Idee für sie als Vorhabenträgerin wirtschaftlich und gegebenenfalls aus Gründen der Nachhaltigkeit interessant wäre, müsste diese das Vorhaben im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung vergeben.
Wie sehr hat die Gemeinde Hohberg ein Mitspracherecht bei der Betreiberwahl?
Die Gemeinde Hohberg hätte gar kein Mitspracherecht bei der Betreiberwahl. Dies ist für uns auch nicht wichtig. Uns geht es um die regionale Wertschöpfung (was aus dem Boden rauskommt, kommt wieder in den Boden rein) und um die Verbesserung der Belastungen, die durch das Bauvorhaben entstehen.
Liegt die Anlage wirklich in einem Trinkwasserschutzgebiet?
Ein Teil der möglichen Fläche liegt im nördlichen Bereich im Geltungsbereich eines Wasserschutzgebiets, Zone IIIA. Hier wären selbstverständlich die entsprechende Verordnung und Regularien zu berücksichtigen. Ein Großteil der Baustelleneinrichtungsfläche der Deutschen Bahn zum Tunnelbau liegt ebenfalls im Geltungsbereich des entsprechenden Wasserschutzgebiets.
Ist der Vorschlag, das Werk an die Firma Kieswerk Uhl in Niederschopfheim heranzurücken, realistisch?
Nein, unseres Erachtens nicht. In unmittelbarer Nähe zum Kieswerk wurde in der anfänglich durchgeführten Variantenprüfung eine Fläche geprüft, die aufgrund von Restriktionen (unter anderem Hochwasserschutz-, FFH- und Vogelschutzgebiet) nicht geeignet ist. Zudem sind die Wege zur Baustelleneinrichtung zu weit, was die logistische Umsetzung erschwert.
Vorwurf aus Schutterwald: Hohberg macht nach Abschluss der Bahnarbeiten aus dem Gelände ein Industriegebiet. Stimmt das?
Nein. Die Fläche, welche planerisch von uns ins Spiel gebracht wurde, würde ausschließlich für dieses Vorhaben ausgewiesen werden und im Anschluss wieder der Landwirtschaft zugeführt.
Wie sehr fürchten Sie eine Bürgerinitiative?
Bürgerinitiativen sind ein legitimes Mittel der Meinungsäußerung. Entscheidend ist, dass die Diskussion sachlich und auf Fakten basiert.