Es ist die Übergangsregelung zu einer absurden Anwendung des Umsatzsteuergesetzes, der Gemeinderat beschloss in der letzten Sitzung vor Weihnachten, sie zu verlängern. Sie hoffen allerdings auf eine Abschaffung in der Bundesgesetzgebung.
Nun ist der Gemeinderat also für eine weitere Verlängerung der „Optionserklärung über die Nichtanwendung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) im Sinne der Übergangsregelung des § 27 Abs. 22 a USt bis 31.12.2026“ , wie das Verwaltungsmonster heißt. Kämmerer Christof Kaiser erläuterte die Hintergründe. Nach der bisher aktuellen gesetzlichen Regelung ende die Frist aus der Übergangsregelung am 31. Dezember.
Wahlrecht endet
Ursprünglich endete das Wahlrecht der Kommunen zum 31. Dezember 2022. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde diese Frist durch den Bundestag um zwei Jahre verlängert, so Kaiser. 2016 hat die Gemeinde Hohberg erstmals vom Wahlrecht Gebrauch gemacht und die Nichtanwendung des § 2b UStG für die Übergangsfrist insgesamt bis zum 31. Dezember auch verlängert.
Der Bundesrat hat mittlerweile eine Verlängerung bis 31. Dezember 2026 beschlossen. Auf Empfehlung der Verwaltung votierte der Gemeinderat dafür, die Übergangsregelung für zwei weitere Jahre, also bis 31. Dezember 2026, in Anspruch zu nehmen.
Von der Gemeinde sei gegenüber der Finanzverwaltung keine weitere Erklärung hierzu abzugeben.
Wolfgang Schilli (FWH) sagte, er hoffe, die Regelung werde nach der erneuten Verlängerung ganz abgeschafft, denn sie sei ganz und gar unsinnig.
So müsste die Feuerwehr auf die Einnahmen der Getränkekasse Umsatzsteuer zahlen. Ebenso wie die Lehrer für ihre Kaffeekasse, ergänzte Bürgermeister Andreas Heck: „Das muss man nicht besteuern, da ist es auch mal gut.“