Tag der offenen Tür

Franz Braun aus Reichenbach bezeichnete die Räume als sehr hell und freundlich ebenso wie Nachtwächter Heiner Müller, der mit Enkelkind zu Besuch war. „Nur dass der Keller am Schmutzigen Donnerstag nicht mehr geöffnet wird, ist schade. Damit wird ein Stück Fasendtradition fehlen“, sagte er.

Kinder wie Erwachsene ließen sich Fahrzeuge, Sicherheitsausrüstung und Arbeitsweise der Polizeibeamten erklären und testeten im Hof anhand eines Parcours und einer speziellen Brille, wie sehr schon geringe Mengen Alkohol die Sehtüchtigkeit und damit die Verkehrstauglichkeit einschränkt.

„Nicht wie bei Salesch“

Im Amtsgericht erklärte Bernd Krüger, stellvertretender Direktor des Amtsgerichts Offenburg und kommissarischer Leiter des Amtsgerichts Gengenbach, die Grundzüge einer Gerichtsverhandlung, die nicht wie im Fernsehen ablaufe. „Es ist nicht so, dass wie bei Barbara Salesch Zeugen aus dem Nichts kommen.“ Die Frage, ob zwei ehrenamtliche Schöffen einen hauptamtlichen Richter überstimmen können, bejahte er.

Besucher Franzjosef Ahne wollte wissen, wie frei ein Gericht bei der Terminvergabe ist. Es sei schon vorgekommen, dass einer am 11.11. um 11.11 Uhr angesetzt gewesen sei. Da musste nicht nur Richter Bernd Krüger schmunzeln. Die Frage eines anderen Besuchers, ob ein Urteil eigentlich schon vor der Verhandlung anhand der Aktenlage feststeht, verneinte Bernd Krüger. „Wird eine Anklage zugelassen, muss es gewisse Anhaltspunkte geben.“ Aber erst im Prozess werde die Schuldfrage geklärt. Dabei gebe es für das Gericht einiges zu beachten.

Urteile werden ja immer im „Namen des Volkes“ verkündigt. Auf Nachfrage erklärte Bernd Krüger jedoch, dass damit nicht das Volk, also jeder Bürger zu verstehen ist, sondern die in der Bundesrepublik geltende Rechtsordnung.

Urteile und Medien

Dabei ging er auch auf das Problem verkürzter Berichterstattungen in den Medien ein, vor allem dann, wenn in der öffentlichen Wahrnehmung „jemand nur so wenig Strafe bekommen hat“. Es gebe für vieles eine Begründung und dazu zählen zum Beispiel eine „schwere Kindheit“ oder wenn jemand aus „schwierigen Verhältnissen“ kommt. Auch könne glaubhafte Reue des Täters eine Rolle spielen. Bernd Krüger wisse aus Gesprächen mit Schöffen, dass diese während ihrer Tätigkeit ein ganz anderes Bild von Prozessen gewonnen hätten als sie davor gehabt hätten.

Der Richter erklärte auch den Unterschied zwischen Berufung und Revision. Bei Ersterer wird der Prozess an einer höheren Instanz neu aufgerollt, im anderen Fall nur das Urteil überprüft, also ob dort alle Belange entsprechend berücksichtigt und gewertet wurden.

Danach fand eine zweite Veranstaltung statt. Gemeinsam mit den Betreuungsvereinen SkF Offenburg/Ortenau(Sozialdienst katholischer Frauen) und SKM Offenburg (Katholischer Verein für soziale Dienste) sowiedem Landratsamt gab es Informationen zum Betreuungsrecht.