Bei einer Kontrolle der Bundespolizei in Kehl konnte sich ein ukrainischer Staatsangehöriger nicht ausweisen. Der 40-Jährige sei am 14. Mai mit einem Fernzug von Frankreich nach Deutschland gereist, heißt es in einer Polizeimeldung. Bei der Durchsuchung nach Identitätspapieren sei eine polnische Identitätskarte gefunden worden. Eine genauere Überprüfung des Dokuments habe ergeben, dass es sich um eine Totalfälschung handelte. Es habe der Verdacht des Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen und der versuchten unerlaubten Einreise bestanden.
Im Schnellverfahren
Da es sich um einen einfachen Sachverhalt handelte und der Beschuldigte keinen Wohnsitz in Deutschland hatte, stellte die Staatsanwaltschaft Offenburg einen Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg. Der Mann aus der Ukraine wurde daraufhin am Donnerstag, 15. Mai, vom Amtsgericht Offenburg im beschleunigten Verfahren zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 80 Euro verurteilt. Noch am selben Tag wurde er nach Frankreich zurückgewiesen. Das gefälschte Dokument wurde sichergestellt.
Hintergrund
Informationen zum beschleunigten Verfahren
Das beschleunigte Verfahren ist laut Polizei in §§ 417 ff. StPO geregelt. Es sei lediglich vor der Amtsrichterin oder dem Amtsrichter und dem Schöffengericht zulässig und erfolge auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Sachverhalten und einer klaren Beweislage.
Das Verfahren wird vor allem gegenüber Beschuldigten angewendet, die über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Hier stelle das beschleunigte Verfahren eine effektive Strafverfolgung auch in Fällen sicher, in denen keine ladungsfähige Anschrift vorliege oder Ladungen und Strafbefehle bislang aufwendig im Wege der Rechtshilfe zugestellt werden mussten.