Anlass für die Untersuchung seien Pilzfruchtkörper am Stammfuß sowie eine abnehmende Vitalität des Baumes gewesen. Bei der Begutachtung seien deutliche Vitalitätsmängel festgestellt worden, darunter eine starke Totholzbildung in der Krone. Zudem zeige sich am Stammfuß äußerliche Zersetzungssymptome, die auf einen Pilz zurückzuführen seien. Eine Bohrwiderstandsmessung habe eine tief in den Stamm reichende Fäulnis bestätigt.
Da die Linde bereits seit 1956 als Naturdenkmal unter Schutz steht, musste für die Fällung eine Ausnahmegenehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde des Ortenaukreises eingeholt werden. Bäume, die unter Denkmalschutz stehen, dürfen in der Regel weder gefällt noch beschädigt werden.