In der Quartalsbilanz des Kommunalen Ordnungsdiensts (KOD) geht es erneut um die Einhaltung der Vorschriften bei E-Scootern und Fahrrädern in der Marktstraße. Denn das Fahren mit E-Scootern ist in der gesamten Fußgängerzone untersagt.
Radfahren in der Marktstraße ist wiederum nur werktags von 19 bis 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen erlaubt. Zwölf Verstöße durch Fahrräder und 14 Verstöße durch E-Scooter wurden festgestellt, teilt die Verwaltung mit. Außerdem berichtet die Verwaltung von einem umweltgefährdenden Vorfall im Kanadaring im März. Aus einem Kanister sei großflächig Diesel in die Schutter gelaufen. Durch das Streuen von Bindemitteln konnte die Gefahr reduziert werden, heißt es weiter. Ein Verursacher wurde jedoch nicht festgestellt.
Abfälle verbrannt
Zudem verbrannte jemand unrechtmäßig Abfälle. Dies stellt laut Stadt einen Verstoß gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz dar. Der KOD leitete ein Bußgeldverfahren ein, um den Vorfall zu ahnden und weitere Verstöße zu verhindern. Bei Gaststättenkontrollen wurden zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, da ohne gültige Konzession Alkohol ausgeschenkt wurde. Gemäß dem Gaststättengesetz ist hierfür eine Konzession zum Alkoholausschank notwendig.
Zudem wurden 25 Fahrzeuge abgeschleppt. Einige standen ohne gültige Zulassung im öffentlichen Verkehrsraum. Andere hielten sie die erforderliche Fahrbahnrestbreite von 3,05 Metern nicht ein. Weitere Autos wurden abgeschleppt, weil sie im absoluten Halteverbot standen und Feuerwehrzufahrten blockierten. Insgesamt wurden von Januar bis März 4100 Verstöße im ruhenden Verkehr festgestellt, heißt es in der Pressemeldung.