Wenig betroffen gab sich ein Paar, angeklagt wegen versuchten Diebstahls, am Amtsgericht Achern, nachdem es zum angesetzten Termin nicht erschienen war. Die Polizei musste eingeschaltet werden. Dass man auf die kleinen Kinder aufpassen musste, weil sie keine Unterstützung gefunden hätten, sollte wohl die Amtsrichterin beruhigen.
Laut Anklage kaufte das Paar in einem Supermarkt in einer Umlandgemeinde an einem Januarmorgen ein, ohne alles zu bezahlen. Das Paar äußerte sich kaum. Die 28-Jährige gab als Beruf Hausfrau an. Der sechs Jahre jüngere Partner suche einen Ausbildungsplatz, man müsse schauen, wie man über die Runden komme.
Gulasch im Mantel
Der aus dem Supermarkt als Zeuge geladene Metzger stellte dar, dass man in vielen Fällen die am Tage ausgegebenen Fleisch- und Wurstwaren bei Überprüfung als nicht bezahlt festhalten muss. Dazu legte er dem Gericht die Systematik der Überprüfung vor und die daraus gewonnenen Erkenntnisse. So hätte die auf der Anklagebank sitzende Frau Gulasch für 22,40 Euro bestellt. Der Weg, den die Kundin im Markt ging, wurde verfolgt und festgestellt, dass das Fleisch nicht bezahlt wurde. Bei der Überprüfung fand sich die Ware im Mantel. Man habe dann die Polizei gerufen.
Auch ihr Partner habe eine unbezahlte Flasche Rotwein für 6,99 Euro im Mantel gehabt. Gezieltes Vorgehen wurde vermutet, Rotwein passe gut zum Gulasch. Die Waren wurden wieder eingezogen.
Laut Amtsrichterin hat die Angeklagte fünf Vorstrafen, davon vier wegen Diebstahls. Ihr Partner hatte sich schon zweimal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu verantworten.
Klare Forderungen
Man müsse, wie die Amtsrichterin den Angeklagten erklärte, das Strafmaß in Zusammenhang mit den vorhergehenden einschlägigen Taten bringen. Das Gesamtmaß würde dann günstiger ausfallen. Staatsanwalt Schindler forderte in seinem Plädoyer, die Angeklagten schuldig zu sprechen für den gemeinschaftlichen Diebstahlversuch. Er forderte für die Angeklagte eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf drei Jahre Bewährung, betreut von einem Bewährungshelfer. Eine Geldauflage von 1000 Euro komme hinzu. Für den Angeklagten forderte er eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 15 Euro.
Amtsrichterin Katharina Ochs sprach die beiden Angeklagten schuldig des versuchten Diebstahls. Der Mann müsse eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 15 Euro bezahlen, derweil seine Partnerin neben den sechs Monaten Freiheitsstrafe mit dreijähriger Bewährungszeit zusätzlich als Wiederholungstäterin 100 Tagessätze zu 15 Euro berappen muss. Diesen Betrag könne sie in Raten überweisen. Auch die Verfahrenskosten müssten die beiden Angeklagten übernehmen.