Im Rahmen des Mikrozensus befragt das Statistische Landesamt Baden-Württemberg auch im Jahr 2025 wieder etwa 62.000 Haushalte im Südwesten. Die Auswahl der Haushalte, die in die Stichprobe mit einbezogen werden, erfolgt dabei mithilfe eines mathematischen Zufallsverfahrens. Wie die Stadt mitteilt, werden auch in Offenburg Haushalte befragt.
Die ausgewählten Haushalte finden im Briefkasten ein Anschreiben des Statistischen Landesamtes Baden-Württembergs vor. Darin sind die Zugangsdaten für die Meldung über das Internet enthalten. Alternativ besteht die Möglichkeit, der Auskunftspflicht durch ein Telefoninterview mit den Mitarbeitern des Statistischen Landesamtes nachzukommen oder einen Papierbogen auszufüllen.
Es genügt dabei, wenn eine volljährige Person die Angaben für alle Haushaltsmitglieder abgibt. Die Teilnahme an der Befragung ist für alle Altersgruppen verpflichtend, um ein umfassendes Bild der Lebensrealitäten junger und älterer Menschen zu gewährleisten, erklärt die Stadt. Der Mikrozensus erfasst seit seiner Einführung im Jahr 1957 wichtige Daten wie Familienstand, Bildungsabschlüsse und Erwerbstätigkeit. Neben den jährlich wiederkehrenden Themen werden auch wechselnde Inhalte abgefragt.
Grundlage für Politik
Im Jahr 2025 gehören hierzu beispielsweise Fragen zum Umgang mit künstlicher Intelligenz oder zum Rauchverhalten. Die Erhebungsergebnisse dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen des Bundes und der Länder.
Wie die Stadt weiter mitteilt, sind die Ergebnisse somit im Zusammenhang mit der Gestaltung zukünftiger gesellschaftlicher Entwicklungen von hoher Wichtigkeit. Viele dieser Daten seien zudem europaweit vergleichbar. Die Ergebnisse des Mikrozensus seien nicht nur für Politik und Verwaltung von Bedeutung, sondern stehen auch der Öffentlichkeit und der Wissenschaft zur Verfügung.
Die Wahrung der Vertraulichkeit und der Schutz personenbezogener Daten stellen dabei fundamentale Prinzipien bei der Verarbeitung von Einzelangaben dar, heißt es in der Mitteilung weiter. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt erfolge eine Anonymisierung, sodass sich Rückschlüsse auf einzelne Personen nicht ziehen ließen.