Die Friedhofssatzung der Stadt wird alle paar Jahre geändert, um diverse Regelungen an die – wie es in der Vorlage heißt – „veränderte Lebensrealität auf den örtlichen Friedhöfen“ anzupassen. Zur veränderten Lebensrealität in Auenheim gehört, dass von den 25 Bestattungen im letzten Jahr zehn im Friedpark (alter Friedhof) vorgenommen wurden, berichtete Ortsvorsteherin Sanja Tömmes auf der Ortschaftsratssitzung am Donnerstag.
Geändert werden soll der Passus, dass Erdgräber zu zwei Dritteln bepflanzt werden müssen. Laut der Vorlage gab es Beschwerden, dass mit dieser Vorgabe in manchen Fällen zu wenig Platz für das Grabmal verbliebe. Nun soll eine Grababdeckung von 50 Prozent möglich sein.
Muslimische Grabfelder
Die Anlegung von muslimischen Grabfeldern, auf denen Muslime gemäß ihres Glaubens in Tüchern statt in einem Sarg bestattet werden, fand in Auenheim grundsätzlich Zustimmung. Allerdings wurde die Frage aufgeworfen, warum die Möglichkeit, sich in einem Tuch bestatten zu lassen, ausschließlich Angehörigen muslimischen Glaubens vorbehalten sein soll. „Ich würde das offener fassen“, sagte Sanja Tömmes. „Wer den Wunsch hat, sich auf diese Weise bestatten zu lassen, der soll das auch dürfen – unabhängig von seinem Glauben.“ Es sollte in einer weltoffenen Gesellschaft niemand davon ausgeschlossen werden. „Jede Regelung, die nicht notwendig ist, ist eine gute Regelung“, sagte dazu Ortschaftsrat Markus Schwing.
Auch die Erinnerungskultur auf dem Friedhof verändert sich. Zukünftig soll es möglich sein, QR-Codes auf Gräbern anbringen zu dürfen – mittels Aufklebern, Metallplättchen oder direkt in Stein gemeißelt. Wer einen Code mit dem Handy scannt, dem werden Bilder oder Filme mit dem Verstorbenen gezeigt. Auch dies wurde in Auenheim begrüßt. „Das ist für uns ein Stückchen Zukunft – unsere Kinder wachsen damit auf“, so Tömmes.