Ein mit jahrelanger Verspätung eingegangener Antrag auf Nutzungsänderung beschäftigte den Önsbacher Ortschaftsrat am Dienstag in einer intensiven Diskussion.
Ortsvorsteher Michael Wechinger informierte das Gremium darüber, dass das Gebäude des ehemaligen Gasthauses "Sonne" in der Offenburger Straße 40, in dem zuletzt eine Arztpraxis untergebracht war, 2007 von der Antragstellerin erworben und für Wohnzwecke eingerichtet wurde. Aufgrund einer Anzeige sei im August 2023 festgestellt worden, dass für die entstandenen fünf Wohnungen jeweils die erforderliche Nutzungsänderung oder Baugenehmigung fehlte.
Erstaunen und Zweifel
Die Antragstellerin wurde daraufhin aufgefordert, ordnungsgemäße Bauvorlagen vorzulegen, damit das Baurechtsamt prüfen kann, ob die Nutzung mit öffentlich-rechtlichen Vorschriften vereinbar sind. Dies wurde nun von der Antragstellerin nachgeholt. Die Reaktionen reichten vom Erstaunen über eine solche Anzeige bis Verwunderung darüber, dass in all den Jahren seit 2007 nie ein Bauantrag zu möglichen Umbaumaßnahmen vorlag. Leichte Zweifel gab es auch, ob nicht sogar mehr als fünf Wohnungen eingerichtet wurden.
"Es geht uns nur um eine Nutzungsänderung", stellte Wechinger klar, da könne sich der Ortschaftsrat angesichts des Bedarfs an Wohnraum kaum gegen die Umnutzung einer Gaststätte samt Speicherräumen und WC-Anlagen zu Wohnzwecken wehren.
So sah es auch Jürgen Sonner, der die Nutzungsänderung begrüßte. Es sei dann Sache der Baurechtsbehörde zu prüfen, ob beispielsweise die Zahl der erforderlichen Stellplätze oder Bestimmungen des Brandschutzes eingehalten werden. Letzten Endes stimmte der Ortschaftsrat – vorbehaltlich der baurechtlichen Vorgaben – der beantragten Umnutzung einstimmig zu.