Für die Werbung in der Innenstadt soll es neue Regeln geben
Im April und Mai soll es Workshops mit Einzelhändlern und Gastronomen geben. Ende des Jahres soll der Gemeinderat über die Neufassung der Regeln für Werbung im öffentlichen Raum entscheiden. Das antwortet OB Edith Schreiner an Grünen-Fraktionschef Ingo Eisenbeiß, der eine entsprechende Anfrage gestellt hatte, weil es Klagen von Geschäftsleuten gab.
Hintergrund des Vorstoßes der Grünen ist ein Vorfall im Juli 2015, über den das Offenburger Tageblatt berichtet hat: Die Inhaberin des Cafés Achtsam in der Klosterstraße, Romana Weber, hatte in der Hauptstraße ein Werbeschild aufgestellt. Die Stadt mahnte die Betreiberin ab und untersagte ihr die Werbung. Die Verwaltung wollte daraufhin im Spätherbst mit Gastronomen und Händlern darüber sprechen, inwieweit der öffentliche Raum für Werbung genutzt werden könnte.
Der öffentliche Raum müsse einer Vielzahl an Nutzungen und Nutzungsinteressen gerecht werden, schreibt OB Edith Schreiner an Grünen-Fraktionssprecher Ingo Eisenbeiß. Nicht immer sei dies ohne Konflikte möglich.
Die Regelungen zur Sondernutzung öffentlicher Flächen seien bereits im Rahmen der Erarbeitung des Entwicklungskonzepts Innenstadt im Jahr 2013/14 mehrfach in öffentlichen Runden thematisiert worden. Insbesondere sei hier die Vereinbarkeit von Werbeanlagen und Warenpräsentationen der Geschäftstreibenden sowie der Außengastronomie mit den Belangen mobilitätseingeschränkter Personen sowie den gestalterischen Anforderungen an attraktive innerstädtische Räume diskutiert worden.
In Handbuch dargestellt
Mit dem Beschluss vom 17. März 2014 habe sich der Gemeinderat dazu bekannt, das Entwicklungskonzept Innenstadt als Grundlage für die weitere Entwicklung der Offenburger City umzusetzen. Diese Umsetzung erfolge nun im Rahmen des laufenden Innenstadtprogramms »GO OG«. Ein Teilprojekt hierin sei die »Gestaltungsoffensive Innenstadt«, in deren Rahmen unter anderem ein Gestaltungshandbuch erarbeitet werde. Dieses solle insbesondere auch die Regelungen zur privaten Nutzung des öffentlichen Raums zusammenfassen und bildlich wie textlich verständlich erläutern.
Ein wesentliches Thema stellen dabei laut Schreiner die Sondernutzungsrichtlinien dar. Diese sollen in den kommenden Monaten mit den Betroffenen diskutiert, überarbeitet und schließlich dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Einzelhändler und Gastronomen in der Innenstadt würden hierzu Anfang März eine gesonderte Information erhalten und insbesondere eine Einladung zur Teilnahme an zwei Workshops im April und Mai dieses Jahres. Hierzu würden auch Vertreter des Seniorenbeirats sowie des Runden Tischs Behindertenfreundliches Offenburg eingeladen.
Gerade die spezifischen Bedürfnisse der Einzelhändler und Gastronomen in den sogenannten Nebenlagen seien aus Sicht der Stadtverwaltung zu berücksichtigen. Selbstverständlich seien alle Geschäftstreibenden und Gastronomen zur Teilnahme an den geplanten Veranstaltungen eingeladen.
Zehn Abmahnungen
Bisher sei zur Durchsetzung der geltenden Sondernutzungsrichtlinien noch in keinem Fall auf eine Untersagungsverfügung zurückgegriffen worden, betont Schreiner. Dagegen habe es seit Juli 2015 weitere circa zehn schriftliche Aufforderungen gegeben, Werbetafeln entsprechend der Genehmigung aufzustellen, das heißt in der Regel direkt vor der jeweiligen Geschäftsfassade.
Nach dem derzeitigen Zeitplan soll der Gemeinderat noch Ende 2016 über die Änderung beziehungsweise Neufassung der Regelung zur Sondernutzung sowie das Gestaltungshandbuch beraten und beschließen, schließt Schreiner ihr Schreiben.