Offenburg

21-jähriger Offenburger hat Ex-Freundin verprügelt

Marc Mudrak
Lesezeit 3 Minuten
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26. März 2016

Weil er seine Ex-Freundin verprügelt hatte, wurde ein 21-jähriger Offenburger zu einer Geldstrafe verurteilt. ©Archivfoto

Tränenreicher Prozess um eine eskalierte Jugendliebe: Das Amtsgericht Offenburg hat einen 21-Jährigen wegen Sachbeschädigung, Nötigung und Körperverletzung zu 2400 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Opfer ist seine 19-jährige Ex-Freundin. Sie dürfte den Angeklagten sogar vor einer schwereren Strafe bewahrt haben.

Offenburg. Zur Verhandlung vor dem Offenburger Amtsgericht standen mehrere­ Taten an einem heißen Sommerabend im vergangenen Jahr. Der angeklagte 21-Jährige aus Offenburg und sein späteres Opfer, eine 19-jährige Schülerin, ebenfalls aus Offenburg, trafen sich am 12. Juli bei der Wolfsgrube bei Zell-Weierbach. Sie waren vier Jahre lang ein Paar. Ob die Beziehung an jenem Abend noch bestand, ist unklar. 
Es kam zum Streit um das Handy der Frau, auf dem sich angeblich brisante Fotos befanden. Schließlich zerstörte der 21-jährige das Telefon. »Ich war sehr wütend. Das passiert«, erklärte er. Die 19-Jährige rannte weinend in Richtung Zell-Weierbach. Dort traf sie auf ein Paar, das sie im Auto mitnahm und nach Hause fahren sollte. Doch unterwegs kreuzten sie den 21-Jährigen, der nochmal zurück zum Tatort raste. Sie folgten ihm, denn die 19-Jährige fürchtete, dass er die Sim-Karte ihres Handys an sich genommen hatte.

Vor Auto weggesprungen

Bei der Wolfsgrube kam es erneut zum Streit. Schließlich setzte sich der 21-Jährige in sein Auto und wollte davon fahren, doch die 19-Jährige stellte sich ihm in den Weg. Er forderte sie auf, zur Seite zu gehen und fuhr auf sie zu. Die Frau stemmte sich nach eigenen Angaben gegen die Motorhaube. Ihr Ex-Freund sei langsam gefahren, der Wagen habe sie nicht berührt, erklärte die als Nebenklägerin auftretende 19-Jährige – eine Aussage, die für das Urteil wichtig werden sollte.
Die Frau rettete sich schließlich durch einen Sprung zur Seite, wobei sie stürzte. Wütend trat sie gegen den Wagen ihres Ex-Freunds. »Da bin ich ausgerastet, das Auto ist mein Heiligtum«, sagte der Angeklagte. Er stieg aus, packte die Frau, zerrte sie über einen Kiesweg und schlug sie auf den Rücken und die Beine. Gerettet wurde die 19-Jährige schließlich von dem 24-Jährigen, mit dem sie erneut zur Wolfsgrube gefahren ist. Der Mann ist Kampfsportler und setzte den Täter mit mehreren Schlägen außer Gefecht.
Als Staatsanwalt Michael­ Fischer zu seinem Plädoyer ansetzte, gab es für das 19-jährige Opfer kein Halten mehr: Die Frau weinte und schluchzte, während Fischer eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, sechs Monaten und zwei Wochen für ihren Ex-Freund forderte. Für den Staatsanwalt handelte es sich bei den Taten um Sachbeschädigung, gefährliche Körperverletzung und vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr sowie um vorsätzliche Körperverletzung.

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»Nicht konform«

Verteidigerin Simone Hogenmüller (Lahr) konnte damit »so gut wie gar nicht konform gehen«. Sie verwies auf den Tritt des Opfers gegen das Auto ihres Mandanten und auf die geringe Geschwindigkeit, mit der dieser auf seine Ex-Freundin zugefahren sei. Außerdem habe sich das Opfer vor den Pkw gestellt und sei nicht auf die Seite gegangen. Hogenmüller plädierte deshalb für eine Geldstrafe. Der Angeklagte brach ebenfalls in Tränen aus. Dabei ist er vor Gericht kein Unbekannter: Er ist unter anderem wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Nötigung und Körperverletzung vorbestraft.
 

»Abgewiegelt«

Richterin Petra Will verurteilte den 21-Jährigen schließlich wegen Sachbeschädigung sowie wegen Nötigung und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 2400 Euro. Dass es zu einer Körperverletzung gekommen ist, als der Angeklagte auf das Opfer zugefahren ist, sei nicht nachzuweisen, begründete Will ihr Urteil.  »Das Opfer hat die Taten ziemlich abgewiegelt.«

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