Stallpflicht gilt auch für Geflügel in Lahr
Wegen Fällen von Vogelgrippe muss Geflügel derzeit im Stall bleiben. Die Stallpflicht gilt auch in Lahr für sämtliches Geflügel. Sie betrifft ebenfalls Geflügel von Privatpersonen, wie die Stadtverwaltung mitteilt.
Das Virus wurde durch Zugvögel eingeschleppt. Singvögel erkranken zwar nicht an der Vogelgrippe, können das Virus aber weitertragen. Da Hausgeflügel sehr empfänglich ist und sich leicht bei Wildvögeln anstecken könne, müsse die Stallpflicht strikt eingehalten werden. Die Stadtverwaltung informiert, dass menschliche Erkrankungen bisher nicht beobachtet worden seien, aber nicht ganz ausgeschlossen werden können. Bei richtigem Schutzmaßnahmen seien Übertragungen unwahrscheinlich.
Wer in Lahr einen toten Vogel findet, kann sich an den Bevölkerungsschutz unter Telefon 07821/9100626 wenden. Tote oder verendende Vögel dürfen keinesfalls berührt werden.