Glockengeläut raubt Anwohner den Schlaf
Juristisch ist der Glockenstreit um die evangelische Kirche in Memprechtshofen geklärt. Dazu gibt es Urteile vom 15. April 2011 vor dem Kehler Amtsgericht sowie vom 14. Februar 2012 vor dem Landgericht Offenburg. Allerdings hat ein Anwohner nun ein Problem, über das er den Landesbischof informiert hat.
Norbert Harlacher bat erneut in einem Schreiben an Landesbischof Jochen Cornelius Bundschuh, das nächtliche Läuten der evangelischen Kirche in Memprechtshofen um Mitternacht sowie in seiner Tiefschlafphase einzustellen. Harlacher schreibt, dass gerade seine Institution als Träger diakonischer Krankenhäuser mit ausgezeichneten Schlaflaboren wissen sollte, welche gesundheitlichen Folgen Schlafentzug durch mehrfaches Herausreißen aus der nächtlichen Tiefschlafphase mit sich bringen könne.
Bereits ausgedünnt
Es sei ihm eine große Freude, dass das Glockengeläut der evangelischen Kirche Memprechtshofen in den Tag- und Nachtstunden alle 15 Minuten ausgedünnt wurde. Allerdings würde er es gerne sehen, wenn sich der neue Vorstand der Kirche in Memprechtshofen mit gutem Vorbild im Sinne der Gewährung der Nachtruhe im Ort einbringen würde.
Nach der Weltgesundheitsorganisation stünde jedem Mensch das Recht auf einen gesunden Schlaf zu, argumentiert Harlacher. Auch stünde jedem das Recht auf freie Ausübung der Religion zu, die aber, seiner Meinung nach, Menschen, die zeitig in der Früh einen langen Arbeitsweg in Kauf nehmen, um zum Erhalt der Gesellschaft ihre Arbeit zu leisten, nicht den dafür notwendigen Schlaf berauben dürfte.
Dieses Problem hatte den Evangelischen Oberkirchenrat zuletzt 2009 beschäftigt, erklärt Kirchenoberrechtsdirektor Professor Dr. Uwe Kai Jacobs auf Anfrage dieser Zeitung. Danach habe man den Ausgang der zivilgerichtlichen Urteile des Amtsgerichtes Kehl 2011 und des Landesgerichtes Offenburg 2012 zur Kenntnis genommen.
Die von Norbert Harlacher auf Unterlassung beziehungsweise Emissionsreduzierung verklagte Kirchengemeinde habe das Verfahren sowohl in erster als auch in zweiter Instanz gewonnen, so Jacobs. Der Fall sei seit Jahren juristisch abgeschlossen und eine neue Entwicklung in dieser Sache nicht bekannt. »Auch neuerliche Eingaben von Norbert Harlacher vermögen an der klaren Sach- und Rechtslage nichts ändern«, betonte Uwe Kai Jacobs.
Holger Frei, seit 2014 Kirchengemeinderatsvorsitzender in Memprechtshofen, sah von kirchlicher Seite ebenfalls keine Veranlassung, etwas zu ändern, da diese Angelegenheit juristisch mit einem abschließenden Urteil geklärt sei.