Nach Herbizideinsatz: Bahn zahlt 400.000 Euro Schadenersatz
![Die Eisenbahnbrücke vor dem Ortseingang von Bad Peterstal. An den angrenzenden Bahndämmen wurden in den 1980er Jahren Unkrautvernichtungsmittel eingesetzt. Da diese ins Grundwasser sickerten, mussten 1988 zwei Betriebe Mineralwasserquellen schließen. Die Eisenbahnbrücke vor dem Ortseingang von Bad Peterstal. An den angrenzenden Bahndämmen wurden in den 1980er Jahren Unkrautvernichtungsmittel eingesetzt. Da diese ins Grundwasser sickerten, mussten 1988 zwei Betriebe Mineralwasserquellen schließen.](https://www.bo.de/sites/default/files/styles/688x384/public/field/image/file6nrhtwxatn91bpz204ob.jpg?itok=W9Q0ZLbF)
(Bild 1/2) Die Eisenbahnbrücke vor dem Ortseingang von Bad Peterstal. An den angrenzenden Bahndämmen wurden in den 1980er Jahren Unkrautvernichtungsmittel eingesetzt. Da diese ins Grundwasser sickerten, mussten 1988 zwei Betriebe Mineralwasserquellen schließen. ©Rüdiger Knie
Der Schadenersatzstreit zwischen der Bahn und Klägern aus Bad Peterstal-Griesbach wegen des Einsatzes eines Herbizids könnte beendet sein. Die Schuld der Bahn steht seit 2007 höchstrichterlich fest. Seither wird ums Geld gestritten. Die Gemeinde hat in diesem Jahr knapp 400 000 Euro von der Bahn erhalten.
Über Geld spricht man nicht, sagt der Volksmund. Über Schadensersatzzahlungen offensichtlich auch nicht. Stillschweigen haben Kläger und Beklagte eines seit 1991 andauernden Zivilprozesses vereinbart. In den 1980er Jahren hatte ein Unternehmen im Auftrag der Bahn die Herbizide Bromacil und Hexazinon entlang von Bahndämmen in Bad Peterstal eingesetzt, um diese von Bewuchs freizuhalten. Die Spritzmittel gelangten ins Grundwasser. Auf Geheiß es Regierungspräsidiums Freiburg mussten damals mehrere Quellen der Firmen Freyersbacher und Peterstaler geschlossen werden.
Erst 2005 wurde die Schuld des beauftragten Unternehmens endgültig festgestellt. 2007 verurteilte der Bundesgerichtshof die DB Netz AG als Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundesbahn, sämtliche Schäden zu ersetzen, die durch den Herbizideinsatz entstanden seien. Seitdem wird um die Höhe des Schadenersatzes gefeilscht. 2013 hatte ein Bahnsprecher erklärt, »alle nachweisbar entstandenen Schäden sind bezahlt worden«. 3,3 Millionen Euro habe die Bahn für das Rückholen und Vernichten bereits ausgelieferten Mineralwassers und das Bohren nach neuen Quellen bezahlt.
Strittig blieb die Höhe entgangener Gewinne. Allein Freyersbacher hatte einen gut zweistelligen Millionenbetrag gefordert. 2013 hatte der Mineralbrunnen seine Produktion in Bad Peterstal eingestellt. Begründet wurde dies von Freyersbacher unter anderem mit den Unsicherheiten des Gerichtsprozesses und den hohen Verfahrenskosten. Die hätten Investitionen in eine neue Abfüllanlage für PET-Flaschen verhindert. Die Gesellschafter hätten die Freyersbacher-Verluste in dieser Situation nicht länger tragen wollen, hatte der damalige Freyersbacher-Geschäftsführer Bernd Raebel 2013 erklärt.
Stillschweigen vereinbart
Zu aktuellen Schadensersatzzahlungen wollte sich keiner der noch am Verfahren Beteiligten äußern. »Kein Kommentar«, hieß es bei Aqua Römer, Tochtergesellschaft der Brunnen-Union, zu der auch Freyersbacher gehörte. Mögliche Millionenzahlungen dürften jetzt wohl auf einem Konto der Brunnen-Union verbucht werden.
Vom zuletzt zuständigen Landgericht Offenburg hieß es lediglich, das Verfahren sei dort nicht mehr anhängig. Bei der Bahn sind die zuständigen Juristen urlaubsbedingt erst ab dem 11. Januar wieder greifbar. Bad Peterstal-Griesbachs Bürgermeister Meinrad Baumann stellte fest, man habe Stillschweigen vereinbart. Er werde den Sachverhalt deshalb nicht kommentieren.
Die Gemeinde darf sich 2015 aber entsprechend ihrer Haushaltsunterlagen über eine Zahlung von 393 600 Euro von der Bahn freuen. Was auch ohne offizielle Bestätigung als Schadensersatzzahlung gewertet werden kann.
Zu den vier Klägern gehörten neben der Gemeinde und Freyersbacher auch die Peterstaler Mineralquellen und der Träger einer Klinik. Peterstaler Mineralquellen war nach ARZ-Informationen aus Kostengründen aus dem Prozess ausgestiegen, da für dessen Weiterführung jeweils Rückstellungen im hohen sechsstelligen Euro-Bereich gebildet werden mussten. Hätte die Bahn den Prozess gewonnen, hätten auch deren Kosten übernommen werden müssen, sagte Raebel 2013: »Mit jedem Jahr der Auseinandersetzung hat sich der Streitwert erhöht.«